Lastenrad und normale Fahrräder an Gebäudefassade

Lastenräder – Jetzt wird umgestiegen

In den Niederlanden ist der Anblick der Lasten- und Transporträder alltäglich. Auch auf deutschen Straßen sieht man diese skurrilen Vehikel immer häufiger. So ein Lastenrad ist ganz schön praktisch für den Großeinkauf oder den Kindertransport zur KiTa - und das ganz ohne Diesel oder Parkplatzsuche. In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es hierfür Fördergelder, so auch in Hessen.

Ein Lastenrad ist ein Fahrrad, das in erster Linie zum Transport von Lasten oder zur Bewegung von Personen gedacht ist. Dabei gibt es neben klassischen Zweirädern auch Transport-Drahtesel mit drei oder vier Rädern. Je nach Bedarf, Zweck und Einsatzgebiet können die Räder mit unterschiedlichen Ladeflächen, Kisten, Boxen oder Sitzen ausgestattet sein. Dabei können die Transporträder oder Cargobikes schnell eine Länge von bis zu 2,60 Metern erreichen. So finden nicht nur problemlos Werkzeug, Kleinmöbel, Sprudel- und Bierkisten Platz, sondern durchaus auch zwei Kleinkinder. Ein zusätzlicher Elektro-Antrieb kann ein müheloses Vorankommen auch bei schwereren Lasten möglich machen.

Umweltfreundlich, aber leider nicht ganz günstig

Besonders für Städter kann das Lastenrad eine tolle Alternative zum eigenen Auto werden. Schließlich ermöglicht ein Lastenrad eine neue Form von Mobilität auf zwei Rädern – ohne Parkplatzsuchen und Umweltverschmutzung. Einziger Nachteil: Die Lastenräder sind nicht ganz günstig. Je nach Ausstattung und Hersteller kann ein Rad zwischen 1500 und 4000 Euro kosten.

In der Hoffnung, dass noch mehr Menschen umsatteln, bieten einige Kommunen in Deutschland mittlerweile Programme an, mit denen Privatpersonen beim Kauf eines Lastenrads einen Teil der Kaufsumme aus öffentlichen Mitteln erstattet bekommen. In Hessen machen zum Beispiel die Städte Frankfurt und Marburg mit, wobei je nach Kommune der Förderbetrag unterschiedlich sein kann.  Dabei läuft das Programm so lange, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel erschöpft sind. Auf der Website Cargobikes.jetztÖffnet sich in einem neuen Fenster kann man aktuell die derzeitigen Fördermöglichkeiten einsehen.

Auch der Bund bietet eine FörderungÖffnet sich in einem neuen Fenster bei der Entscheidung zu einem Transportrad an, allerdings bisher nur für Gewerbetreibende. Hier gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro je E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Wichtig: Bei den meisten Programmen darf das Rad erst nach der Bewilligung des Förderantrags gekauft werden.

Sharing is Caring

Wer sich nicht direkt ein weiteres Fahrrad in dieser Preisklasse zulegen möchte oder es nur gelegentlich braucht, für den könnte das Teilen und Leihen von Lastenrädern eine Möglichkeit darstellen. So können sich Freundeskreise oder Hausgemeinschaften zusammen tun und gemeinsam ein Transportfahrrad anschaffen und die Kosten teilen.

Des Weiteren gibt es mittlerweile in über 80 Städten Lastenrad-Sharing-Systeme. Auf der Website des Bündnisses Forum Freie LastenräderÖffnet sich in einem neuen Fenster kann man auf einer interaktiven Karte diverse Initiativen einsehen, die eine kostenfreie Ausleihe von Lastenrädern ermöglichen. Dabei werden die Räder als ein Gemeingut angesehen und die Initiativen engagieren sich gemeinschaftlich für ein nachbarschaftliches Miteinander, Ressourcenschonung und ein Umdenken der städtischen Verkehrsführung.

An der Entleihe und Rückgabe der Räder sind Cafés, Privatpersonen und soziale Einrichtungen beteiligt.

Long John, Backpacker oder Bäckerfahrrad…?

Je nachdem für welchen Zweck gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Lastenrädern. Allen gemein ist ein besonders stabiler Rahmen, um die Lasten tragen zu können. Zu den wichtigsten Lastenrad-Bauformen gehören die folgenden:

„Long John“ oder Vorderlader: Dies ist der Klassiker unter den Lastenrädern und stammt ursprünglich aus Dänemark. Das Zweirad hat eine tiefe Ladefläche zwischen dem Lenker und dem Vorderrad. Alternativ kann auch eine Kiste oder Transportbox auf die Ladefläche montiert sein.

Bäckerfahrrad: Das Bäcker- oder Postfahrrad hat vor dem Lenker einen weiteren großen Gepäckträger und das Vorderrad ist etwas kleiner als das Hinterrad. Außerdem ist der Einstieg tief, sodass das Auf- und Absteigen leicht fällt. Ursprünglich wurden mit diesem Rad Backwaren oder die Post ausgefahren.

„Backpacker“ oder Longtail: Diese Räder weisen einen verlängerten Radstand hinter dem Sitz auf und transportieren ihre Fracht seitlich und über dem Hinterrad.

Dreirad: Ein weiterer Klassiker aus Dänemark ist das dreirädrige Lastenrad, welches auch „Christiania-Bike“ genannt wird, nach dem alternativen Stadtviertel in Kopenhagen. Diese Räder haben eine Transportkiste auf der zweirädrigen Vorder- oder Hinterachse. Vorteil bei der Transportkiste auf der Vorderachse ist, dass man die Last im Blick behält.

Mit dem Lastenrad im Straßenverkehr

  • Wie mit jedem Fahrrad, darf man auch mit dem Lastenrad auf Fahrradwegen fahren.
  • Parken ist auf Gehwegen erlaubt, sofern keine Fußgänger behindert werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit sich an den Straßenrand zu stellen, wobei im Dunkeln auf eine ausreichende Beleuchtung geachtet werden sollte.
  • Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr im Lastenrad befördert werden, vorausgesetzt die Transportkiste hat geeignete Sitze und Sicherheitsgurte. Außerdem sollten Fahrradhelm und Regenschutz zur weiteren Ausrüstung gehören. Für Babys und Kleinkinder sind Halterungen für Babyschalen erhältlich. Werden die Kinder ohne geeignete Sitze im Lastenrad mitgenommen,  kann ein Bußgeld drohen.
  • Auch Hunde müssen in der Transportkiste des Lastenrads ausreichend gesichert werden.
  • Schwere Gegenstände sollten weit unten in der Kiste transportiert werden. Reicht die Ladung über die eigentliche Höhe der Kiste hinaus, sollte die Ladung zusätzlich mit einem Netz gesichert werden.

Finanzielle Förderung von Lastenrädern in Hessen auch im Jahr 2022

Nach dem großen Erfolg der Lastenradförderung im Jahr 2020 fördert das Land Hessen auch im Jahr 2022 den Kauf von rund 2.000 Lastenrädern mit oder ohne Elektroantrieb. Damit soll für einen größeren Personenkreis dieses umweltfreundliche Transportmittel erschwinglich sein. Dieses Angebot gilt für alle Privatpersonen. Wer jedoch schon bei der ersten Förderungsrunde dabei war, kann keinen Antrag mehr stellen. Für ein Lastenrad ohne Elektroantrieb gibt es 500 Euro vom Land, für ein E-Lastenrad 1.000 Euro. Lasten- und Kinderanhänger werden mit 100 bzw. 200 Euro gefördert, je nachdem ob ohne Motor oder mit. Das Ausfüllen des Antrags dauert nicht länger als 15 Minuten, wofür ein Kostenvoranschlag und die Kopie des Personalausweises benötigt werden.
Hier geht’s zum AntragÖffnet sich in einem neuen Fenster. (sie)

Stand: März 2022

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