Ein Elektroauto mit Ladekabel wird durch Blätter nachgeformt

Geld vom Staat – Förderung von Elektroautos

Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb schonen mit ihrer Energie-Bilanz das Klima und reduzieren den persönlichen CO2-Fußabdruck auf die eigene Mobilität. Zwar ist die Anschaffung eines E-Autos nicht billig, doch es gibt Fördermöglichkeiten des Bundes.

Umweltbonus, Innovationsprämie und Herstellerbeitrag

Die Gesamtförderung setzt sich aus zwei Quellen zusammen: dem Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie, die beide aus Steuermitteln finanziert werden, und dem Herstellerbeitrag. Die Förderbeträge des Bundes gelten ab Januar2023, wie hoch der Herstelleranteil zukünftig sein wird, ist noch nicht bekannt. Das Ergebnis wird entscheidend für die Förderung eines E-Autos sein, da ein auf der Rechnung ausgewiesener Herstellerbeitrag Voraussetzung für einen erfolgreichen Förderantrag ist. Daher sollte vor der Entscheidung für ein bestimmtes Modell mit dem Händler geklärt werden, ob ein Herstelleranteil gewährt wird und wie hoch der Betrag für den Kauf des Fahrzeuges tatsächlich ist.

Übersicht Förderung Elektroautos. Nähere Informationen unter pressestelle@lhl.hessen.de

Plug-In Hybride werden nicht mehr gefördert. Weiterhin ist zu beachten, dass die erworbenen Autos mindestens zwölf Monate nach dem Kauf vom Antragsteller gehalten werden müssen, um die Förderung geltend machen zu können.

Nach und nach drängen immer mehr gebrauchte Elektroautos auf den Fahrzeugmarkt. Auch für diese Kraftfahrzeuge können Förderungen beantragt werden. Dabei sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

  • Seit der Erstzulassung sind maximal 12 Monate vergangen
  • Die Laufleistung beträgt maximal 15.000 Kilometer
  • Ein Antrag auf Förderung wurde für das Fahrzeug bisher nicht gestellt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aktualisiert fortlaufend eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.  Soll ein Förderantrag gestellt werden, muss das gewählte Fahrzeug - ob neu oder gebraucht - auf der Liste Öffnet sich in einem neuen Fenstergeführt werden.

Wie lange werden Elektroautos gefördert?

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes sind gedeckelt. Sollten die bereitgestellten Fördergelder durch genehmigte Anträge aufgebraucht werden, fällt die Förderung komplett weg. Ob und wann das geschehen könnte, hängt von der Zahl der verkauften E-Autos und gestellten Anträgen auf Förderung ab. Experten gehen davon aus, dass bei gleichbleibender Nachfrage im Herbst 2023 Schluss sein könnte. Ob es soweit kommt, hängt vom Willen der Bundesregierung ab, unter Umständen den Fördertopf nochmal nachzufüllen.

Eine Förderung kann ab dem 1. September 2023 nur noch von Privatpersonen beantragt werden.

Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) mitnehmen

Eine indirekte Form der Förderung ist mit dem Handel von CO2-Zertifikaten möglich. Dabei können Besitzer von vollelektrischen Wagen ihr CO2-Minderungspotential an Zwischenhändler verkaufen. Dazu müssen sich Fahrzeughalter bei einem THG-Quoten-Vermittler ihrer Wahl registrieren, den Fahrzeugschein hochladen und die Bankverbindung angeben. Diese Anbieter bündeln die Potentiale und verkaufen sie dann an ihre Kunden weiter. So können pro Jahr ein paar zusätzliche Euro Kosten für die Anschaffung eines E-Autos ausgeglichen werden. Besitzern von Hybrid-Fahrzeugen steht dieser Weg nicht offen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Auch weiterhin wird es so sein, dass ein Antrag zur Förderung erst dann gestellt werden kann, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Bei den aktuell noch langen Lieferzeiten sollte daher der Kauf eines E-Autos rechtzeitig erfolgen. Denn nach dem 1. September 2024 und der Beschränkung auf Privatpersonen kommt die nächste Änderung beim Zugang zu Fördermitteln. Dann können nur noch E-Autos mit einem maximalen Nettolistenpreis von 45.000 Euro gefördert werden. Nach der Zulassung haben die Fahrzeughalter ein Jahr Zeit die Förderung zu beantragen. (eck)

Stand: Januar 2023

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