Altes Fahrrad auf verregnetem Kopfsteinpflaster

Gebrauchte Fahrräder kaufen – hierauf gilt es zu achten

Fahrrad fahren macht Spaß und ist auch noch gut fürs Klima! Nicht immer ist jedoch ein neuer Drahtesel nötig. Auch gebraucht kann man an gute und preisgünstige Räder kommen. Wir haben Tipps, worauf beim Second Hand-Kauf zu achten ist und wie man günstig an ein neues Bike kommt.

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten – Fahrräder ersteigern

Eine gute Gelegenheit für den Kauf eines gebrauchten Fahrrads sind örtliche Versteigerungen. In vielen Städten und Gemeinden werden regelmäßig Fahrräder versteigert, die innerhalb eines gewissen Zeitraums nicht aus dem Fundbüro abgeholt wurden. Einziger Nachteil: Oft ist es bei Versteigerungen nicht möglich, die Fahrräder vorher ausgiebig zu begutachten. Es bleibt also ein bisschen Glückssache oder bedarf Knowhow bei Fahrradreparaturen. Wo und wann die nächste Versteigerung stattfindet, kann man beim Fundbüro auf der Website des Wohnorts nachlesen.

Von Privat – Angebote aus dem Kleinanzeigenpool im Internet

Viele Personen verkaufen auch auf Online-Plattformen für Kleinanzeigen oder in speziellen Internet-Fahrradbörsen ihre alten Räder. Vor dem Kauf, sollte das Rad begutachtet und getestet werden. Um sicher zu gehen, dass man kein gestohlenes Rad erwirbt, sollte auch bei einem Privatkauf auf einem Kaufvertrag bestanden werden.

Folgende Punkte sollte dieser Vertrag beinhalten:

  • Name und Anschrift des Verkäufers und im besten Fall die Ausweisnummer.
  • Angaben zum Fahrrad: Modell, Marke, Rahmennummer, Zustand des Rades bei Übergabe, um spätere Mängel nachvollziehen zu können.
  • Alle Originalbelege, wie etwa den vorherigen Kaufvertrag, Rechnungen für Ersatzteile oder der Werkstatt.
  • Eine Einigung zur Sachmängelhaftung. Hier sollten private Käufer und Verkäufer unbedingt einen Haftungsausschluss vereinbaren. Dazu reicht ein einfacher Satz im Kaufvertrag. Bei fehlender Vereinbarung haftet der Verkäufer für Mängel, die am Rad bei der Übergabe vorlagen.

Musterkaufverträge für Fahrräder gibt es zum Beispiel auf der Website des ADACÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download.

Gut zu wissen: Besteht noch Garantie vom Neukauf, kann diese auch noch vom Zweitkäufer in Anspruch genommen werden. Hierfür muss der Kaufbeleg allerdings anonym sein. Ist hier der Name des Erstkäufers angegeben, muss zusätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden, dass der Erstkäufer von seinen Gewährleistungsrechten zurücktritt.

Online-Shops für gebrauchte und geprüfte Räder

Neben den klassischen Internet-Kleinanzeigenportalen gibt es auch einige Online-Shops speziell für gebrauchte Räder, die vor dem Verkauf von Fachleuten geprüft und bei Bedarf repariert worden sind. Oft gibt es sogar noch eine Garantie auf die generalüberholten Bikes. Bevor man sich jedoch durch die Shops scrollt, sollten Kaufbedingungen sowie die Möglichkeiten, das Rad auszuprobieren, geprüft werden.

Manche Shops sind besonders nachhaltig und bieten Fahrräder an, die aus gebrauchten Teilen zusammengebaut worden sind oder achten auf eine umweltschonende Reinigung.

Hierauf gilt es beim Kauf von Gebrauchträdern zu achten

Eine Probefahrt muss sein! Hier sollten die Bremsen und die Schaltung umfassend geprüft werden. Sind alle Gänge leicht einzulegen und hakt nichts? Wie sehen die Bremsbelege aus? Auch das Licht vorne und hinten sollte unbedingt funktionieren. Beim Fahren und Schieben sollte es keine Schleifgeräusche geben. Laufen Vorder- und Hinterrad in einer Linie und ist der Lenker gerade? Wie ist der Allgemeinzustand des Rades, gibt es Roststellen, Kratzer oder kleine Risse an den Schweißnähten? Letzteres sollte vom Kauf eher abhalten – hier kann es schnell gefährlich werden!

Der ADAC bietet für den Kauf von Second-Hand-Rädern eine ChecklisteÖffnet sich in einem neuen Fenster an, um den technischen Zustand des Rads einschätzen zu können.

Die Geschichte des Rads

Zudem sollte man sich immer vom Vorbesitzer berichten lassen, wie alt das Rad ist und wie es bisher genutzt wurde. Dabei ist auch interessant, ob es drinnen – etwa im Keller, in der Wohnung oder der Garage – oder aber draußen geparkt worden ist. Auch sollte immer nach durchgeführten Reparaturen gefragt werden.

Auch E-Bikes aus zweiter Hand lohnen sich

Auch bei E-Bikes oder Pedelecs kann man ein Second-Hand-Schnäppchen machen. Bei Privatkäufen sollte unbedingt der Akku geprüft werden! Fragen nach der Akkulaufzeit und wie häufig der Akku geladen wurde, helfen zum Beispiel weiter.

Generell gilt: Die Akkus von E-Bikes halten im Schnitt etwa fünf bis sechs Jahre. Danach sollten sie getauscht werden. Zudem weisen E-Bike-Akkus eine Lebenszeit von etwa 700 Ladungen (Vollladezyklen) auf.

Auch sollte vor dem Kauf geklärt werden, ob das E-Bike schon einmal an einem Unfall beteiligt war. Unfallschäden könnte die Sicherheit des Flitzers deutlich beeinträchtigen.

Der Kilometerstand gibt Auskunft darüber, wie stark der Verschleiß der verbauten Teile ist.

Verkehrstauglichkeit ist das A und O

Das Wichtigste ist allerdings, dass das neue Rad verkehrstauglich ist – darauf sollten Käufer immer achten – unabhängig davon, ob das Rad neu oder gebraucht gekauft wird. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) dürfen diese Dinge am Fahrrad nicht fehlen und müssen funktionstüchtig sein:

  • Eine helltönige Klingel
  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen (Vorderrad- und Hinterradbremse)
  • Großflächiger roter Z-Rückstrahler
  • Zwei rutschfeste Pedale mit gelben Reflektoren vorne und hinten
  • In jedem Rad zwei gelbe Speichenreflektoren oder reflektierendes Material (weiß) an Speiche, Felge, oder Reifen
  • Dynamo oder Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb. Letztere müssen tagsüber nicht mitgeführt werden, allerdings das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen.
  • Rotes Rücklicht mit rotem Rückstrahler, weißer Scheinwerfer mit Frontreflektor. Rücklichter, die weiterleuchten, wenn das Fahrrad steht, machen den Radfahrer auch in Wartesituationen sichtbar.(Sie)

Stand: Juni 2021

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