Ein Mensch hat seine Geldbörse verloren und läuft davon

Fundsache abgegeben - Gibt es einen Anspruch auf Finderlohn

Ehrlich währt am längsten – gemäß diesem Sprichwort darf ein vergessenes Handy auf der Parkbank oder ein verlorener Geldbeutel auf der Straße nicht behalten werden, sondern muss abgegeben werden. Doch wo? Und besteht ein Anspruch auf Finderlohn? Welche Rechte und Pflichten ein Finder hat, lesen Sie hier im VerbraucherFenster.

Wie mit gefundenen Sachen umzugehen ist, regelt das Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier werden die Eigentumsverhältnisse von Fundsachen und der Anspruch auf Finderlohn geklärt.

Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen Eigentum und Besitz. Dem Eigentümer gehört der Gegenstand aus rechtlicher Sicht, auch wenn er ihn gerade nicht in der Hand hält. Der Besitzer ist derjenige, der den Gegenstand tatsächlich hat. Wird ein Gegenstand also gefunden, so sind Eigentümer und Besitzer zwei verschiedene Personen.

Müssen gefunden Gegenstände abgegeben werden? Und wenn ja, wie schnell?

Wer einen Gegenstand findet, den offenbar jemand verloren hat, ist verpflichtet, diesen abzugeben. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ausnahme: Der Finder darf die Fundsache behalten, wenn sie weniger als zehn Euro wert ist.

Wenn der Finder seine Fundsache nicht meldet und diese einfach für sich behält, macht er sich der Unterschlagung schuldig. Bestraft wird dies mit einer Geldbuße, bei schweren Fällen kann sogar eine Haftstrafe die Folge sein.

Der Finder darf die Anzeige über den gefundenen Gegenstand nicht lange vor sich herschieben. Er ist nämlich verpflichtet, unverzüglich den gefundenen Gegenstand zu melden, das bedeutet so schnell wie nach den Umständen möglich.

Wo sind gefundene Sachen abzugeben?

Ist aus der Fundsache ersichtlich, wer den Gegenstand verloren hat, zum Beispiel durch eine Visitenkarte oder einen Ausweis, dann kann der Finder direkt mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen.

Ist der Eigentümer aus der Fundsache nicht erkennbar, so ist der Gegenstand bei der zuständigen Gemeinde oder bei der Polizei abzugeben.

Bequemer geht die Meldung einer Fundsache online von zu Hause aus. Die Möglichkeit der Online-Anzeige eines gefundenen Gegenstandes gibt es heutzutage bei vielen Stadtverwaltungen. Dabei ist die Fundsache genau zu beschreiben und es sind Angaben zum Fundort und Fundzeitpunkt zu machen.

Wird ein Gegenstand in einer Behörde oder einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden, dann ist der Gegenstand direkt in der Behörde bzw. bei der Bahn oder dem Busunternehmen abzugeben.

Besteht ein Anspruch auf Finderlohn? Wie hoch ist der Finderlohn?

Das Gesetz belohnt den Finder für seine Aufmerksamkeit und den Aufwand, den er mit dem gefundenen Gegenstand hat, mit einem Anspruch auf einen Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohns ist abhängig vom Sachwert des gefundenen Gegenstandes:

  • Sachwert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von fünf Prozent
  • Sachwert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von fünf Prozent von 500 Euro (= 25 Euro) plus drei Prozent des über 500 Euro liegenden Wertes.
  • Tiere: Bei Tieren beträgt der Finderlohn drei Prozent.

Bei Gegenständen mit einem ideellen Wert lässt sich der Finderlohn nicht genau festlegen. Hier liegt die Höhe des Finderlohns im Ermessen des Besitzers.

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?

Fundstücke müssen sechs Monate lang aufbewahrt werden. Wenn sich in dieser Zeit niemand meldet, bekommt der Finder die Fundsache. Der Finder kann jedoch nur dann Eigentümer einer Fundsache werden, wenn er den Fund gemeldet hat. Nach § 977 BGB hat der Verlierer noch ein Recht auf Herausgabe seiner Fundsachen, wenn er sich innerhalb der folgenden drei Jahre meldet.

Wer eine Fundsache findet und diese nicht meldet, muss bis zum Ablauf der Verjährungsdauer, also 30 Jahre lang, den Gegenstand zurückgeben. Dies ist natürlich nur möglich, wenn der ursprüngliche Besitzer den Gegenstand als seinen eigenen erkennt.

Stand: Januar 2020

Autor

„Ihr gutes Recht“ ist die beliebte Kolumne von Rechtsassessor Nikolai Schmich, LL.M. Für die Leserinnen und Leser des Verbraucherfensters sucht und findet er jede Woche relevante Verbraucherurteile und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Verfahren.

Schlagworte zum Thema