Ein übergroßes Paragrafensymbol steht an der Wand

Aufgepasst: Mediationsverfahren vor Gerichtsverfahren

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Gerichtsverfahren. Ist das immer so? Oder muss zuvor ein Mediationsverfahren durchgeführt werden? Ein aktuelles Gerichtsurteil informiert.

Ein Rechtsschutzversicherer ist dazu befugt, die Kostenübernahme für ein Klageverfahren von der vorherigen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig zu machen. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M. In seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“ informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben. Er beantwortet dabei die wichtigsten Fragen.

Worum geht es bei der Entscheidung?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht auf freie Anwaltswahl, wogegen auch Versicherer nicht über die „Hintertür“ verstoßen dürfen (vgl. § 127 VVG). Die Parteien der ursprünglich klagenden Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. und eines ursprünglich beklagten Rechtsschutzversicherers als Klagegegner stritten darüber, ob das Abhängigmachen der Kostentragung für ein Gerichtsverfahren von der erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens gegen den vorgenannten Grundsatz verstößt.
 

Welche Positionen vertreten die Parteien?

Die ursprünglich klagende Rechtsanwaltskammer stützte den von ihr geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf einen potentiellen Verstoß gegen das Gebot der freien Anwaltswahl. Außerdem sah sie hier einen Verstoß gegen das für die Mediation wesentliche Freiwilligkeitsprinzip.


Der Rechtsschutzversicherer als  damaliger Beklagter sah hier keinen Verstoß gegen § 127 VVG und im Übrigen die Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung gewahrt.

Das OLG Frankfurt  und anschließend auch der Bundesgerichtshof (BGH), der den Sachverhalt in einer Nichtzulassungsbeschwerde geprüft hat, haben hier die Sichtweise der beklagten Rechtsschutzversicherung bestätigt und die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

Ist die Sache höchstrichterlich entschieden?

Ja, hier hat der BGH letztinstanzlich entschieden.

Ist der Beschluss gut?

Daumen waagerecht. Einerseits wird die Vertragsfreiheit gestärkt, denn jeder Verbraucher ist ja grundsätzlich frei darin, mit welchem Versicherer er einen Vertrag abschließt. Andererseits wird Rechtsschutzversicherern ermöglicht, ihre Kostentragung für ein Klageverfahren, von der erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig zu machen, auch wenn die Erfolgsaussichten der Klage extrem hoch sind und das Interesse an einer Mediation sehr gering ist.

Was können Verbraucher jetzt tun?

Verbraucher können ihre Versicherungsverträge und vor allem deren Versicherungsbedingungen darauf überprüfen, ob sie die Kostentragung eines Klageverfahrens an die erfolglose Durchführung eines Mediationsverfahrens knüpfen. Wenn Verbraucher einem Mediationsverfahren abgeneigt gegenüberstehen, sollten sie sich für einen Haftpflichtversicherer entscheiden, der die Kostentragung für eine Klage nicht hieran knüpft.

Wo ist der Beschluss zu finden?

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.01.2016  hat das Aktenzeichen I ZR 98/15.

Letztinstanzliche Entscheidung.

Stand: Juni 2016

Autor

„Ihr gutes Recht“ ist die beliebte Kolumne von Rechtsassessor Nikolai Schmich, LL.M. Für die Leserinnen und Leser des Verbraucherfensters sucht und findet er jede Woche relevante Verbraucherurteile und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Verfahren.

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