Es ist immer ärgerlich, wenn ein gekauftes Produkt durch einen technischen Defekt seine Funktionen nicht mehr ausüben kann. Dann entsteht schnell der Streit darüber, ob der Schaden durch eine falsche Nutzung des Produktes entstanden ist oder ob der Mangel bereits in der Herstellung quasi eingebaut wurde. Bisher war es so, dass im ersten halben Jahr nach Kauf Verbraucher durch die gesetzliche Gewährleistungspflicht gut geschützt waren. Mit dieser Pflicht ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass ein so schnell nach dem Kauf auftretender Fehler bereits in der Produktion seine Ursache hat. Damit war der Händler in der Pflicht dem Kunden nachzuweisen, dass er den Schaden verursacht hat.
Unterschied Garantie und Gewährleistung
Häufig kommt es zu einer Verwechslung von Garantie und Gewährleistungsansprüchen. Eine Garantie gibt ein Hersteller oder Händler völlig unabhängig und freiwillig für sein Produkt. Gewährleistungsansprüche sind dagegen ein gesetzlich verbrieftes Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein Gewährleistungsanspruch ergibt sich gegenüber dem Händler, also demjenigen, der das Produkt an den Endkunden verkauft hat. Hier sollten sich Konsumenten nicht von ihrem Händler ins Boxhorn jagen lassen, wenn dieser versucht sich um seine Gewährleistungspflichten zu drücken und auf den Hersteller verweist.