Mini Kartons mit einem Audruck eines Einkaufswagen liegen auf einer Notebook Tastatur

Mehr Transparenz beim Online-Shopping

Die EU-Kommission hat eine Aktualisierung der Verbraucherschutzvorschriften verabschiedet. Ranking-Portale sind zukünftig dazu verpflichtet ihre Kriterien von Rankings offenzulegen. Zusätzlich müssen Online-Shop-Betreiber die Kunden darüber informieren, wenn sie personalisierte Preise anbieten.

Wer über einen Online-Shop Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss sich künftig innerhalb der EU an neue Transparenzregeln halten. Ziel ist, Verbraucher beim Online-Shopping besser zu schützen. Das Europaparlament hat dazu eine Reform verabschiedet. Diese sieht vor, dass Anbieter wie Amazon, eBay, fluege.de und weitere offenlegen müssen, nach welchen Kriterien das Ranking für ihre Angebote zustande kommt. Denn Unternehmen zahlen teilweise große Summen an Geld, um in den Portalen weit oben gelistet zu werden.

Transparenz auf den ersten Blick

Auf der Suche nach dem besten Deal bei Produkten, Reisen oder sonstigen Dienstleistungen werden häufig Online-Portale genutzt. Warum bestimmte Anbieter in den Suchergebnissen vorne liegen, bleibt dabei aber ein Geheimnis. Dem Verbraucher soll es mit der neuen Reform ermöglicht werden auf den ersten Blick zu erkennen, dass manche Empfehlungen in den Online-Portalen nur ganz oben stehen, weil die Anbieter dafür am meisten gezahlt haben.

Personalisierte Preise kenntlich machen

Nicht selten schwanken auf einigen Plattformen die Preise je nach Tageszeit. Zusätzlich überprüfen Online-Shop-Betreiber aber auch, mit welchem Endgerät der Kunde den Shop besucht. Wer zum Beispiel mit einem hochwertigen Smartphone auf Shoppingtour ist, bekommt demnach einen höheren Kaufpreis angezeigt. Nach den neuen Vorgaben müssen Online-Shops ihre Kunden darüber informieren, dass personalisierte Preise angeboten werden.

Fake-Bewertungen sollen verhindert werden

Viele Verbraucher schauen vor dem Kauf nach den Rezensionen. Ein gut bewertetes Produkt hilft bei der schnellen Kaufentscheidung. Die Händler haben daher Fake-Bewertungen eingekauft, um potenzielle Käufer zu überzeugen. Dies soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Denn die EU hat strengere Maßstäbe festgelegt: Händler und Plattformbetreiber müssen jetzt nachweisen können, dass die Bewertungen auch tatsächlich von einem echten Kunden stammen, der das Produkt bereits zuvor gekauft hat.

Fazit:

Insgesamt eine gute Reform für die Rechte der Verbraucher. Allerdings kann die Umsetzung in das nationale Recht dauern. Die einzelnen Staaten haben, nachdem der Ministerrat zugestimmt hat, weitere 24 Monate Zeit. (schl)

Stand: Januar 2020

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