Ein gelber Regenschirm schwebt über blauen Regenschirmen

Aufgepasst: Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt sind die Angaben zur Überschussbeteiligung auf dem jährlichen Statusbericht der Lebensversicherer unzureichend. Einige Versicherer müssen hier nachbessern und transparenter werden.

Worum geht es bei der Entscheidung?

Exemplarisch verklagte hier die Verbraucherzentrale Hamburg die Alte Leipziger Versicherungs-AG. Es geht in diesem Rechtsstreit um die detaillierte Information über Überschussanteile bei Kapitallebensversicherungen. In den alljährlichen Schreiben an die Kunden, die den Wert der Policen ausweisen, müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden.

Welche Positionen vertreten die beteiligten Parteien?

Die klagende Verbraucherzentrale Hamburg ist der Ansicht, dass sich die Verzinsung bei klassischen Kapital- oder Lebensversicherungen aus Garantiezins und Überschussbeteiligung, welche die Versicherer alljährlich nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu festlegen, zusammensetzt. Anstelle nur des Betrages müsse der Versicherer aufgrund des Transparenzgedankens und gesetzlicher Vorschriften detailliertere Information über die Überschussbeteiligung geben.

Die beklagte Alte Leipziger Versicherungs-AG ist der Auffassung, dass sie sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verhalte. Im Übrigen versuchten die Vermögensberater der Lebens- oder Rentenversicherungen ohnehin das Beste aus dem eingezahlten Kapital zu erwirtschaften, so dass an einer zusätzlichen Kontrolle kein Bedürfnis bestehe.

Das Landgericht Frankfurt hat hier die Position der Klägerin eingenommen und sich auf die Seite der Klägerin geschlagen und für mehr Transparenz bei der Überschussbeteiligung ausgesprochen.

Ist die Sache höchstrichterlich entschieden?

Nein, hier hat das Landgericht Frankfurt in erster Instanz entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Entscheidung am Ende auf die Verbraucher aus?

Die Entscheidung wirkt sich insofern auf das Verhältnis zwischen Versicherer und versicherungsnehmendem Verbraucher aus, als dass letztere künftig eine bessere Kontrolle auf erstere ausüben können.

Ist das Urteil gut?

Uneingeschränkt Daumen nach oben. Das Urteil verpflichtet die Lebensversicherer zu größerer Transparenz im Umgang mit den Überschussanteilen der Versicherungsnehmer. Somit wird es für den Verbraucher leichter, eventuelles „Schlechtwirtschaften“ seitens der Versicherer aufzudecken und zu hinterfragen.

Was kann der Verbraucher jetzt tun?

Der Verbraucher sollte den jährlichen Statusbericht seiner Lebensversicherung dahingehend überprüfen, ob dieser auch detaillierte Information zu der Erwirtschaftung des Überschussanteils enthält. Sollte der Bericht diese Informationen nicht ausweisen, so kann er die Mitteilung dieser Information von seiner Lebensversicherung unter Berufung auf dieses Urteil verlangen.

Wo ist das Urteil zu finden?

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 29.05.17 hat das Aktenzeichen Az 2-06 375/16.

Keine Berufung zum OLG eingelegt.

Stand: August 2017

Autor

„Ihr gutes Recht“ ist die beliebte Kolumne von Rechtsassessor Nikolai Schmich, LL.M. Für die Leserinnen und Leser des Verbraucherfensters sucht und findet er jede Woche relevante Verbraucherurteile und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Verfahren.

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