Offene Konservendosen

Bisphenol A – Besorgnis erregender Stoff in vielen Alltagsprodukten

Bisphenol A (BPA) gehört zu einer Gruppe von chemischen Substanzen, die hormonähnlich und fruchtbarkeitsschädigend wirken können. Der Stoff kann in Gegenständen aus Kunststoff enthalten sein, aber auch in Innenbeschichtungen von Konservendosen oder bedrucktem Thermopapier. Bei Kontakt mit der Haut oder Lebensmitteln kann BPA in den Körper gelangen. Wie gefährlich ist die Substanz?

Hormonähnliche Substanz

Bisphenol A gehört zu den am häufigsten genutzten Chemikalien. Der Stoff, von dem pro Jahr etwa 3,8 Millionen Tonnen weltweit erzeugt werden, ist hormonell wirksam und kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Das EU-Gericht hat kürzlich BPA als besonders besorgniserregenden Stoff eingestuft. Dabei wiesen die Luxemburger Richter eine Klage der Kunststoffindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, BPA auf eine Warnliste zu setzen.

BPA in Thermopapier

Bei der Thermopapierherstellung für Kassenbons, Fahrkarten, Tickets aus Automaten, Kofferetiketten etc. dient Bisphenol A als Farbentwicklersubstanz beziehungsweise Farbbildner. Bei Kontakt kann BPA auf die Haut übergehen. Was viele nicht wissen: BPA kann auch in Materialien vorkommen, die aus Altpapier oder –pappe hergestellt wurden. Zur Minimierung des BPA-Eintrags durch Kassenbons innerhalb des Papierrecyclingkreislaufs sollten diese daher nicht in der Altpapiertonne, sondern mit dem Restmüll entsorgt werden.

Neu ab 2020

Ab Januar 2020 darf gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH-Verordnung“) Thermopapier, welches BPA in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gewichtsprozent enthält, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

BPA in Lebensmittelverpackungen

BPA wird auch für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Dazu zählen unter anderem Polycarbonatkunststoff und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. Bisphenol A kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Personen kommt, die solche Lebensmittel verzehren.

EU-Regelungen für Verbraucherschutz

Für den Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber daher für Kunststoffe und Epoxidharze, die für den Lebensmittelkontakt eingesetzt werden, entsprechende Regelungen festgesetzt. Demnach ist BPA als Ausgangsstoff bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff zwar zugelassen, der Stoff darf jedoch nur bis zu 0,05 mg in ein Kilogramm Lebensmittel übergehen.

Außerdem besteht ein vorsorgliches Verwendungsverbot bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat und bei der Herstellung von Trinkgefäßen und Flaschen, die aufgrund ihrer auslaufsicheren Ausführung für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind. Die gleichen gesetzlichen Regularien gelten auch für Lacke und Beschichtungen, welche auf Materialien und Gegenstände aufgebracht werden. Außerdem muss das verantwortliche Unternehmen sowohl für Kunststoffe als auch für Lacke und Beschichtungen, die für den Lebensmittelkontakt eingesetzt werden, eine schriftliche Erklärung zur Verfügung stellen können, aus der hervorgeht, dass die Kunststoffe bzw. Lacke/Beschichtungen sicher sind und somit den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Empfehlungen für Verbraucher

  • Wer gänzlich auf BPA verzichten möchte, sollte beispielsweise Polycarbonat-Kunststoffe, mit Epoxidharzen beschichtete Konservendosen sowie den direkten Kontakt mit bedruckten Thermopapieren und Recyclingpapier meiden.
  • Bei Kassenbons längeren Hautkontakt damit vermeiden und nicht im Papier- sondern im Restmüll entsorgen.
  • Inzwischen werden öfters Produkte aus Kunststoff - mit Ausnahme von Polycarbonat - bereits als BPA-frei ausgelobt. Erfahrungsgemäß werden im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien insbesondere Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol und Polyethylenterephthalat (PET) eingesetzt, bei denen BPA bei der Herstellung ohnehin nicht verwendet wird.
  • Anstelle von mit Epoxidharz beschichteten Konservendosen gibt es mittlerweile auch mit PET-Kunststoff ausgekleidete Konservendosen.
  • Um sicher zu gehen wird empfohlen, die Inhalte von Konservendosen nach dem Öffnen in Behältnisse aus Edelstahl, Glas oder Keramik umzufüllen. Gefäße aus diesen Materialien eignen sich auch für die Lagerung von Lebensmitteln.
  • Lebensmittel und insbesondere Babynahrung sollten nicht in Kunststoffgefäßen erhitzt werden. Keine heißen Lebensmittel und auch kein heißes Wasser in Kunststoffbehältnisse füllen. Ausnahme: Als BPA-frei gekennzeichnete Produkte, beispielsweise Mikrowellengeschirr.

Auch die Industrie beziehungsweise die Hersteller sind gehalten, im Sinne eines vorsorglichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf sicherere, verfügbare Alternativstoffe zurückzugreifen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Herstellung von verbrauchernahen Produkten wie Lebensmittelverpackungen. (ack)

Stand: August 2019

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