Mit dem Internetportal pflege-in-hessen.de informiert das Hessische Sozialministerium umfassend über das Thema „Pflege“. Betroffene und ihre Angehörigen finden hier entsprechende Hilfestellung und die richtigen Ansprechpartner.
Was tun im Pflegefall? - So bekommen Sie die Hilfe, die Sie benötigen
„Das Informationsangebot ist dabei breit aufgestellt“, unterstrich Grüttner. Erklärt werde, was „Pflegebedürftigkeit“ im rechtlichen Sinne bedeutet, welche Leistungen die Pflegeversicherung anbietet und wie Hilfen bei der Pflege zu Hause, mit professioneller Unterstützung oder im Pflegeheim aussieht.
„Das gesamte Angebot ist so ausgerichtet, dass es nicht nur darum geht, welche Hilfen es gibt, sondern auch, wo und wie diese in Hessen erreichbar sind“, erklärte Sozialminister Grüttner das Angebot. Zudem werden Informationen über das wichtige und wertvolle ehrenamtliche Engagement, das bei der Pflege gerade im häuslichen Umfeld oder durch Pflegebegleiter erbracht wird, bereit gestellt.
Persönlicher Leitfaden für die individuelle Lebenssituation
Auf dem Internetportal könne außerdem Schritt für Schritt ein sogenannter „persönlicher Leitfaden“ entstehen, der dabei unterstützt, die individuelle Lebenssituation einzuschätzen, notwendige externe Beratungen zu integrieren und die Auswahl einer passenden Hilfe zu befördern.
„Auswahlhilfe für Pflegeangebote“ - Darauf müssen Sie achten, wenn Sie gut versorgt werden möchten
Zudem werde mit der interaktiven „Auswahlhilfe für Pflegeangebote“ die Möglichkeit eröffnet, sich umgehend über Auswahlkriterien eines Pflegeangebots zu informieren, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können.
So sei es möglich, eine „persönliche Checkliste“ für den Pflegefall sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich aufzustellen, informierte Grüttner.
Informationsportal pflege-in-hessen.de
Hier finden Sie:
- Pflegebedürftigkeit
Weg zur Anerkennung
Pflegestufen
- Formen der Pflege
Im häuslichen Umfeld oder in stationärer Einrichtung
- Beratung und Information
Qualitätssicherung
Vorsorgevollmacht
- Die Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegekasse
Unterhaltsverpflichtungen, Steuern
Stand: Oktober 2019