Verbraucher möchten nicht nur schmackhafte, sondern auch sichere Lebensmittel einkaufen. Dies zu überprüfen ist Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dazu werden Lebensmittelproben zum Beispiel vom Bäcker, vom Discounter, von Imbissbuden oder Eisdielen genommen und auf Inhaltsstoffe und Kennzeichnung hin untersucht. In Hessen ist für die Untersuchung der amtlich gezogenen Lebensmittel das Hessische Landeslabor zuständig.