Auch IGeL haben Stacheln
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IGeL – was ist das?
Das Kürzel IGeL steht für Individuelle GesundheitsLeistungen, also Untersuchungen und Behandlungen, die Patienten in der Arztpraxis angeboten werden und von diesen privat bezahlt werden müssen. Die Kosten werden aus verschiedenen Gründen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die angebotenen Leistungen können ganz unterschiedlich sein – einheitliche medizinische Kriterien gibt es nicht. Manche IGeL können im Einzelfall sinnvoll sein, viele sind unnötig.
Eingeführt wurde der Begriff „Individuelle Gesundheitsleistungen“ Ende der 1990er Jahre von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Damals wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung überarbeitet. Als IGeL wurden ärztliche Leistungen bezeichnet, die fortan nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten waren; Patienten sollten diese dennoch in Anspruch nehmen können.
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden kamen im Laufe der Zeit hinzu. Methoden, die nicht oder noch nicht als erstattungsfähig beurteilt worden sind, können als IGeL angeboten werden.
Für viele Ärzte sind IGeL ein äußerst lukratives Zubrot. IGeL werden mit Werbe- und Verkaufsstrategien, Kongressen und Verkaufsschulungen für Ärzte und Mitarbeiter vermarktet. Vorsicht ist geboten bei aggressiven Vermarktungsstrategien und Angeboten mit wohlklingenden Bezeichnungen wie „Großer Körper-Check“ oder „Krebsvorsorge plus“.
IGeL-Kategorien: Warum die Kasse nicht zahlt
IGeL lassen sich in vier Kategorien einteilen:
Medizinische Leistungen, die weder der Behandlung noch der Früherkennung dienen
Diese Leistungen liegen vielmehr im Eigeninteresse des Einzelnen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen hierfür nicht zuständig sind. Hierzu gehören unter anderem Tauglichkeitsuntersuchungen fürs Tauchen, Fallschirmspringen und Fliegen, sportmedizinische Untersuchungen, reisemedizinische Beratungen und Impfungen vor Fernreisen. Im Einzelfall können diese Leistungen sinnvoll sein.
TIPP: Viele Krankenkassen übernehmen als freiwillige Satzungsleistung reisemedizinische Beratung und bestimmte reisemedizinische Impfungen. Fragen Sie vor einer Reise bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Impfungen übernommen werden.
Medizinisch-kosmetische Leistungen
Auch diese Leistungen erfolgen auf Wunsch des Patienten und ohne medizinische Notwendigkeit. Hierzu gehören so genannte „Schönheitsoperationen“ oder das Entfernen von Tätowierungen.
Soweit keine medizinische Notwendigkeit besteht, können die Kosten für diese Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Plastische Operationen, für die eine medizinische Notwendigkeit begründet werden kann, können aber durchaus als Kassenleistung erbracht werden, in der Regel nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Eine medizinische Indikation liegt bei einer Funktionseinschränkung eines Organs vor, wenn beispielsweise die Nasenatmung durch eine schiefe Nasenscheidewand beeinträchtigt ist oder wenn eine schwere psychische Beeinträchtigung auf Grund von Entstellungen besteht.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen nicht eindeutig erwiesen ist
Dabei handelt es sich vor allem um so genannte komplementärmedizinische („alternative“) Heilverfahren, deren Nutzen wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Hierzu gehören unter anderem Elektro-Akupunktur, Ozontherapie, Bioresonanztherapie, Magnetfeldtherapie, Colon-Hydrotherapie.
Jeder Patient muss für sich selbst entscheiden, ob er komplementärmedizinische Heilmethoden nutzt. Der Arzt sollte aber darauf hinweisen, dass wissenschaftliche Nutzenbelege nicht vorliegen.
Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen
Diese Kategorie ist am problematischsten, denn die Früherkennung gehört in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Nutzen einiger Früherkennungsuntersuchungen ist aber wissenschaftlich nicht belegt. Die Methoden gelten zum Beispiel als nicht treffsicher genug oder die Abwägung des Nutzens mit einem möglichen Schaden fällt negativ aus. Hierzu gehören unter anderem Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie Ultraschalluntersuchungen der Beckenorgane bei Frauen und der PSA-Test beim Mann, zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft oder die Glaukom-Früherkennung.
Diagnostische Methoden und vor allem Früherkennungsuntersuchungen machen einen sehr großen Anteil der IGeL aus. Vermutlich nicht ohne Grund, denn Früherkennungsuntersuchungen lassen sich sehr gut als "Vorsorge" vermarkten – der Sinn dieser Untersuchungen ist aber nicht das "Vorbeugen", sondern die möglichst frühe Erkennung der Erkrankungen. Gerade in dieser Kategorie ist eine umfassende Aufklärung des Patienten unbedingt notwendig, damit Patienten das Für und Wider einer Untersuchung abwägen und eine fundierte Entscheidung treffen können.
Achtung:
Beim Vorliegen von Symptomen bzw. Beschwerden oder dem Vorliegen von Risikofaktoren für eine Erkrankung sind Früherkennungsuntersuchungen Kassenleistungen und müssen nicht selbst bezahlt werden.
Die am häufigsten angebotenen IGeL
Die Ärzte, die am häufigsten IGeL anbieten, sind Frauenärzte und Augenärzte. Aber auch Allgemeinärzte, Orthopäden, Hautärzte, Urologen, Internisten und Zahnärzte bieten vielfach IGeL an. Die am häufigsten durchgeführten IGeL sind Ultraschalluntersuchungen, Glaukom- Früherkennung, Verordnungen, Blutuntersuchungen, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und zahnärztliche Leistungen wie Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung.
Weitere Informationsquellen
Informationen aus anderen Quellen
Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen
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Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e. V., Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt am Main
Stand: Januar 2020