Kartons in leerer Wohnung

Umzug in eine neue Wohnung: Selber organisieren oder umziehen lassen?

Ein Umzug ist meist mit viel Arbeit und Zeit verbunden. Wer den Umzug selbst organisiert und durchführt spart Geld. Welche Vorteile hat der Umzug mit einem Unternehmen? Wer haftet, wenn etwas kaputt geht?

Wer innerhalb eines Ortes umzieht, kann den Umzug auch selbst organisieren. Wer weiter weg zieht und einen großen Hausstand hat, braucht für den Umzug meist professionelle Hilfe.

Umzug selbst organisieren

  • Bei geringen Entfernungen zwischen der alten und der neuen Wohnung können viele Dinge durch mehrere Fahrten mit dem eigenen Auto transportiert werden. Für den Transport von Möbeln empfiehlt sich das rechtzeitige Mieten eines Umzugswagens. Wer den Umzugswagen am Vorabend schon holt, spart am Umzugstag Zeit und kann gleich mit dem Packen und Beladen starten.
  • Genügend Helfer sind nötig, die auch zuverlässig am Umzugstag erscheinen.
  • Sinnvoll: Den Helfern einen Lageplan der neuen Wohnung geben, damit sie wissen, welche Kartons in welchen Raum zu stellen sind.
  • Schmackhafte Verpflegung und Getränke zum Durstlöschen halten die Helfer bei Laune. Auch eine Einweihungsparty nach getaner Arbeit kommt als Dankeschön sicher gut an.

Umzug mit einem Unternehmen

  • Beim Umzug mit einer Firma kann man den kompletten Service buchen, angefangen vom Kisten packen, Möbel abbauen, dem Transport bis hin zum Aufbau der Möbel in der neuen Wohnung. Wer Geld sparen möchte, packt selbst die Kartons und bucht nur den Auf- und Abbau der Möbel sowie den Transport.
  • Ein Umzug mit Profis muss nicht immer sehr viel teurer als ein Umzug in Eigenregie sein. Es lohnt sich, von verschiedenen Umzugsfirmen Angebote einzuholen und sie zu vergleichen. Auf zahlreichen „Umzugsseiten“ des Internets können gratis Umzugsangebote von verschiedenen Firmen nach Angabe der Eckdaten eingeholt werden. Hierzu müssen Angaben wie alte und neue Adresse, Anzahl der Personen in der Wohnung, Umfang der Wohnfläche, Lage der Wohnung im Haus, Vorhandenseins eines Aufzugs, Ausräumens des Kellers/Dachbodens gemacht werden. Auch ist anzugeben, ob die Firma in der alten Wohnung Kartons einpackt sowie die Möbel abbaut. Gleiches gilt für das Auspacken der Kartons und den Aufbau der Möbel in der neuen Wohnung.
  • Das günstigste Unternehmen muss nicht unbedingt das beste sein. Es lohnt sich zu vergleichen, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Kosten für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Einrichten von Halteverbotszonen, Bereitstellen von Verpackungsmaterial, Hebebühnen oder Schrägaufzüge können für eine Entscheidungsfindung wichtig sein.
  • Seriöse Unternehmen schicken für einen Kostenvoranschlag einen Mitarbeiter vorbei, der vor Ort den Aufwand schätzt. Solche Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos.
  • Ein Festpreis für den vereinbarten Leistungsumfang ist vorteilhaft. Wer sich für die Abrechnung nach Arbeitsstunden entscheidet, muss auch die Zeit bezahlen, die der Umzugswagen im Stau steht.
  • Da Umzugsfirmen relativ frei sind in ihrer Preisgestaltung, lohnt es sich zu verhandeln.
  • Die Kosten für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen lassen sich reduzieren, wenn Leerfahrten für den Umzug genutzt werden. Wer zum Beispiel von Hamburg nach München umziehen möchte und eine Umzugsfirma findet, die in dem vorgesehenen Zeitraum einen Umzug von München nach Hamburg hat, kann die Umzugskosten deutlich reduzieren, da die Umzugsfirma beide Umzüge koppeln kann und somit keine Leerfahrt hat.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Einrichtungsgegenstände wie große Möbelstücke von der Umzugsfirma transportieren zu lassen. Braucht man diese Möbelstücke nicht zu einem festgelegten Zeitpunkt in der neuen Wohnung, dann kann der Transport über eine Beiladung günstiger werden. Darunter versteht man, dass von mehreren Besitzern einzelne Möbel am Startort geholt und am Zielort abgeladen werden. Durch den gemeinsamen Transport werden die Umzugskosten geteilt. Beiladungen sind europaweit möglich. Nicht nur Umzugsfirmen, sondern auch Möbelspeditionen bieten Beiladungen an.

Parken des Umzugswagens

Ob der Umzug selbst organisiert wird oder mit einem Unternehmen durchgeführt wird, in beiden Fällen gilt:

  • Damit der Umzugswagen vor der alten und neuen Wohnung möglichst nah parken kann, sollte hierfür am Tag des Umzugs eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Hierfür wird eine behördliche Genehmigung von der Polizei oder der Stadtverwaltung benötigt, die rechtzeitig beantragt werden muss. Spezielle Halteverbotsschilder müssen dann noch ausgeliehen werden.
  • Diesen Service kann man bei Umzugsfirmen mitbuchen.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?


Selbst organisierter Umzug

  • Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten wie der Mithilfe bei einem Umzug wird aus rechtlicher Sicht angenommen, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen ist, sofern es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt. Dies ist der Fall, wenn jemand aus Versehen einen Karton fallen lässt. Der Geschädigte bekommt nur dann seinen Schaden ersetzt, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
  • Damit im Falle eines Schadens die Freundschaft nicht getrübt wird, sollte dieser Sachverhalt vor dem Umzug zwischen den Beteiligten besprochen werden.
  • Verursacht die umziehende Person selbst einen Schaden, kann sie dies ihrer Haftpflichtversicherung mitteilen, die in der Regel Schäden an Dritten, egal ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt, abdeckt.

Umzug mit einem Unternehmen

  • Wird der Umzug von einem Unternehmen durchgeführt, kann das Unternehmen für die Schäden belangt werden, die von den Mitarbeitern der Firma verursacht werden und die nicht vom Auftraggeber beeinflusst sind. Geht in den selbst gepackten Umzugskartons etwas während des Transportes durch die Firma kaputt, haftet nicht die Firma. Der Grund: Wer verpackt, muss dies so tun, dass beim Transport nichts beschädigt wird.
  • Übernehmen die Mitarbeiter der Umzugsfirma das Packen der Umzugskartons, den Abbau der Möbel und den Transport, so hat die Firma für kaputte Sachen in den Kartons und für Schäden an den Möbeln zu haften. Auch wenn es zu Beschädigungen im Treppenhaus oder der Wohnung kommt, haftet die Firma.
  • Wichtig ist, die Schäden möglichst bald zu melden.
  • Beim Umzug mit einer Firma sind die Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. Sind besonders wertvolle und empfindliche Gegenstände vorhanden, so ist dies der Umzugsfirma vorher mitzuteilen. Hierfür gibt es meist gesonderte Haftungsausschlüsse.

Umzugskosten steuerlich abzugsfähig

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten für den Umzug als Werbungskosten geltend machen. Ein beruflicher Grund ist eine Verkürzung des Arbeitsweges, sofern er zu einer Zeitersparnis von mindestens einer halben Stunde je Hin- und Rückweg führt. Entscheidend ist hierbei nicht die Kilometeranzahl zur Arbeit, sondern die Zeitersparnis.

Wird aus privaten Gründen umgezogen, können die umzugsbedingten Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, allerdings nur 20 Prozent der Arbeitskosten pro Jahr und maximal 4.000 Euro.

Sind gesundheitliche Gründe (zum Beispiel Behinderung, Unfall oder Altersgründe) der Anlass für einen Umzug, so können in der Steuererklärung die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung angeben werden. Das Finanzamt kann jedoch ein ärztliches Attest als Nachweis einfordern.

Stand: August 2022

Schlagworte zum Thema