Barrierefreies Badezimmer

Barrierefreier Umbau im Badezimmer

Im Jahr 2030 hat die Hälfte aller Bundesbürger das 50. Lebensjahr erreicht. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig um barrierefreie Umbauten Gedanken zu machen. Denn wer hier gut und vorausschauend plant, sorgt für mehr Selbstständigkeit und Komfort im Alter. Für den Umbau kann man sogar finanzielle Unterstützung bekommen.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefrei ist ein Wohnraum dann, wenn er für alle Menschen ohne fremde Hilfe oder große Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Dabei betreffen barrierefreie Wohnräume nicht nur alte Menschen, sondern auch junge, klein- oder großwüchsige, motorisch, sensorisch oder kognitiv eingeschränkte Personen, Menschen mit Rollstühlen oder temporären Gehilfen, Familien mit Kinderwagen oder eine Person mit einem größeren Gepäckstück. Demnach bedeutet „barrierefrei“ in erster Linie: Mehr Platz und Komfort für alle.

Barrierefreiheit kann sich auf viele Wohnbereiche beziehen. Das Bad hat jedoch häufig eine Schlüsselrolle bei der Frage nach dem selbstständigen Wohnen. So ist es nicht verwunderlich, dass in den letzten Jahren besonders die Nachfrage nach barrierefreien Lösungen für das Bad angestiegen ist. Türen, Boden- und Wandbeläge, die Dusche oder Badewanne sowie der WC-Bereich stehen dabei im Fokus der Umbauplanungen.

Planung ist das A und O

Wird die Planung konkreter, sollte vorher eine Beratung und Prüfung der Räumlichkeiten durch einen Fachhandwerker stattfinden. Ein Experte kann so ein sinnvolles Umbaukonzept erstellen und die individuellen Anforderungen für die Nutzer einbeziehen. Auch sollte mit Blick auf die Zukunft geplant werden, schließlich können sich Bedürfnisse ändern. Geeignete Handwerksbetriebe finden sich beispielsweise hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Für private, barrierefreie Neubauten oder Modernisierungsmaßnahmen bietet die DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen für Wohnungen“ die wesentlichen Anforderungen, wichtige Anhaltspunkte und Orientierung, um möglichst allen Menschen die jeweilige Raumnutzung ohne besondere Schwierigkeiten und fremde Hilfe zu ermöglichen. Dabei ist die Norm als Richtlinie und Empfehlung zu verstehen, an die sich dann gehalten werden muss, wenn sie Bestandteil der Landesbauordnung oder als technische Bauvorschrift rechtsverbindlich eingeführt ist. Allerdings ist die Gesetzeslage hierzu von Bundesland zu Bundesland verschieden und muss beim jeweiligen Bauamt der Stadt oder des Landkreises erfragt werden.

Checkliste für das barrierefreie Badezimmer

  • Tür: Um auch mit Hilfsgeräten, wie beispielsweise einem Rollator, problemlos durch die Badezimmertür treten zu können, sollte die Tür keine Schwelle haben und mindestens 90 cm  breit sein. Außerdem sollte die Tür nach außen zu öffnen sein.
  • Boden: Die Badfliesen sollten die Rutschfestigkeitsklasse R10 aufweisen, um Stürze zu vermeiden.
  • Beleuchtung: Es empfiehlt sich für eine starke Beleuchtung im Bad zu sorgen. Kommt das Licht sogar aus mehreren Quellen, gibt es keine Schlagschatten oder Blendung. Rechts und links vom Spiegel sollten Lampen angebracht sein. Außerdem sind Deckeneinbaustrahler mit Bewegungsmelder und Nachtlichter am Spiegel und am WC-Sitz vorteilhaft. Auch Kontraste können bei der Orientierung helfen, wie ein heller Waschtisch vor dunklem Hintergrund.
  • Bewegungsfläche: Vor WC, Dusche oder Toilette sollten mindestens 120 x 120 cm Platz sein, so dass sich Personen mit Rollstuhl oder Mobilitätshilfen problemlos bewegen können.
  • Ecken und Kanten: Um das Verletzungsrisiko zu mindern, sollten Ecken oder Kanten von Badmöblierung mit einem Eckenschutz versehen und die Anzahl derlei Möbel im Bad minimiert werden.
  • Spiegel: Der Spiegel sollte so über dem Waschbecken angebracht sein, dass sich Personen im Stehen und Sitzen darin betrachten können. Ein Kippspiegel ist hier sinnvoll.
  • Wände: Die Wände sollten so stabil sein, dass die Montage von Halte- und Stützgriffen möglich ist. Außerdem empfiehlt sich die Wahl von matten Fliesen, so dass es zu keinen Spiegelungen und Blendungen kommt.
  • WC: Bei der Toilette ist eine stabile Unterkonstruktion wichtig, die - inklusive des Sitzes - mindestens 48 cm hoch ist und mit Verlängerung 70 cm in den Raum reicht. So wird ein seitliches Umsteigen auf den Toilettensitz möglich. Auch hier gibt es höhenverstellbare Toiletten. Ein Dusch-WC bietet darüber hinaus eine sanfte und natürliche Hygiene mit Wasser.
  • Dusche: Die Dusche sollte ebenerdig sein, so dass ein leichtes Ein- und Aussteigen möglich ist. Sogenannte Bodenablaufpumpen ermöglichen auch den Einbau in Altbauwohnungen und Wohnungen mit nicht ausreichendem Gefälle. Ein Klappsitz sollte auch nicht fehlen.
  • Waschbecken: Das Waschen muss im Stehen und Sitzen möglich sein. Hilfreich sind dabei höhenverstellbare Waschtische.

Zuschüsse zum Umbau möglich

Die Bundesregierung stellt mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Fördermittel für einen barrierefreien Umbau zur Verfügung. Private Eigentümer und Mieter können die Zuschüsse dann bei der KfW-Förderbank beantragen, sofern die Bauprojekte bei Antragsstellung noch nicht begonnen wurden. Dies ist besonders interessant für selbstnutzende Wohnungseigentümer und Mieter, die altersbedingt keine Darlehen mehr erhalten oder keine hohe Verschuldung mehr eingehen möchten.

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Fördermöglichkeiten der Länder und Gemeinden für einen barrierefreien Umbau. Das Land Hessen hat beispielsweise hierfür eine Kooperation mit der WI Bank. Informationen gibt es bei den jeweiligen WohnungsbauförderstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster bei den Magistraten der Städte. Hier werden auch die Anträge für eine Förderung gestellt. Allerdings: Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen mit Behinderungen und fördert keine präventiven Maßnahmen.

Stand: September 2018

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