Ein Mensch sitzt in einem Rollstuhl

Risiko Berufsunfähigkeit: die Vorsorge will gut geplant sein

Treffen kann es jeden: Infolge eines Unfalls oder einer Krankheit kann man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und verliert seine Existenzgrundlage. Zu den gesundheitlichen Problemen kommt die Sorge, wovon man künftig Miete, Essen und Kleidung bezahlen soll. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich dieses Risiko absichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung – warum?

Die gesetzliche Rente oder das Arbeitslosengeld greifen im Falle einer Berufsunfähigkeit entweder nicht oder die Auszahlungen sind nicht hoch genug, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch Unfall oder Krankheit können jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Um auch für diesen Fall finanziell abgesichert zu sein, sollte jeder im arbeitsfähigen Alter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Besonders wichtig – und meist auch günstiger als in späteren Jahren – ist dies für junge Leute und Berufsanfänger.

Der Vertrag wird immer für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Es sollte eine Laufzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres gewählt werden, da für viele in diesem Alter die Zeit als Rentner beginnt.

Selbständiger Versicherungsvertrag oder Kombi-Produkt?

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden entweder als selbständige Verträge oder in Kombination mit einer anderen Versicherung, zum Beispiel mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung angeboten.

Der Nachteil der Kombi-Verträgen ist, dass die Beiträge weder ausschließlich in die Absicherung der Berufsunfähigkeit noch ausschließlich in die Risiko- (Absicherung Todesfall) oder Kapitallebensversicherung fließen. Im Falle der Berufsunfähigkeit ist die ausgezahlte Rente oft zu niedrig, um davon leben zu können. Die Aufteilung der Beiträge kann auch nachteilig für den Wert der Kapitallebensversicherung sein. In der Regel sind diese Kombiverträge teurer als Einzelverträge. Zudem ist es ungünstig, wenn einzelne Bestandteile gekündigt werden müssen – etwa, weil man die hohen Beiträge nicht mehr zahlen kann. Meist ist es dann nicht möglich, nur den Vertragsteil zu kündigen, der sich auf die Geldanlage bezieht und den Teil zu erhalten, der sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht.

Wer sich Angebote über Berufsunfähigkeitsversicherungen einholt, sollte daher gezielt nach Angeboten für einen selbständigen Versicherungsvertrag fragen.

Wie hoch sollte die ausgezahlte Rente sein?

Mit der Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der gesamte Lebensunterhalt abgesichert werden. Neben den Kosten für Wohnen, Mobilität und Lebenshaltung sind auch die Ausgaben für laufende Verträge zur Risikoabsicherung zu berücksichtigen. Dazu gehören Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung sowie zur Altersvorsorge.

Einen allgemeinen Richtwert für die Höhe der monatlichen Rente gibt es daher nicht. Den erforderlichen Betrag der Rente muss jeder für sich individuell berechnen. Die laufenden Verpflichtungen sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie der persönliche Lebensstandard.

Wann wird die Rente ausgezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte „berufsunfähig“ im Sinne der konkreten Bedingungen ist. Die Anbieter haben in ihren Klauseln keine einheitliche Definition der „Berufsunfähigkeit“. Die Unterschiede sind zum Teil sehr gravierend. Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte man sich deshalb in jedem Fall umfassend und anbieterunabhängig informieren, denn es geht schließlich um die Absicherung der finanziellen Existenzgrundlage. Zudem handelt es sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet: eingezahlte Gelder werden nicht zurückgezahlt, falls keine Berufsunfähigkeit eintritt.

In der Regel findet sich die entsprechende Klausel in § 2 der jeweiligen Bedingungen. Eine typische Formulierung lautet: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Die Formulierung „dauerhaft außerstande“ wird von einigen Versicherern auch durch „voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande“ ersetzt. Anstelle „Ausbildung und Erfahrung“ heißt es manchmal auch „Kenntnisse und Fähigkeiten“. Diese Formulierungen ermöglichen dem Unternehmen den abstrakten Verweis auf andere Tätigkeiten. Das ist nachteilig. Bei guten Klauseln ist der Prüfungsmaßstab der zuletzt in gesunden Tagen tatsächlich ausgeübte Beruf. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit sollte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Günstige Vertragsklauseln wählen

Sehen die Vertragsbedingungen vor, dass die volle Auszahlung bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit erfolgt, ist dies grundsätzlich besser als die Auszahlungsregelungen bei sogenannten Staffelverträge. Bei diesen Verträgen wird zwar schon ab einer 25-prozentigen Berufsunfähigkeit eine Teilrente gezahlt. Die volle Rente wird aber erst ab einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit ausgezahlt.

Günstig ist zum Beispiel folgende Regelung: „Es wird auf die Prüfung verzichtet, ob eine andere Tätigkeit, die den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherungsnehmers bzw. seiner Erfahrung und Ausbildung entspricht, noch ausgeübt werden könnte (Verweisungsverzicht).“

Wichtig ist auch die Frage, ob die Berufsunfähigkeit bereits dann anerkannt wird, wenn der Arzt sie für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert. Die entsprechende Klausel in den Bedingungen lautet: „Für die Einstufung einer Arbeitsunfähigkeit als dauerhafte Berufsunfähigkeit genügt es, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate nicht berufstätig sein kann oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.“

Gute Versicherer zahlen vom Zeitpunkt der Meldung rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn diese zum Beispiel schon drei Jahre her ist. Andere leisten erst ab der Meldung.

Empfehlenswerte Bedingungen beinhalten ferner, dass erst dann keine Rente mehr gezahlt wird, wenn der Betroffene eine Tätigkeit gefunden hat, mit der er wieder ein angemessenes Einkommen erzielt.

Fragen zur Gesundheit korrekt beantworten

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss jeder einen Fragebogen zu seiner Gesundheit ausfüllen. Die detaillierte Beantwortung dieser Gesundheitsfragen ist Grundvoraussetzung für den Abschluss der Versicherung. Der Fragebogen sollte sehr gewissenhaft ausgefüllt werden, da ansonsten das Versicherungsunternehmen wegen „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag sogar anfechten kann. Auch noch so unwichtig erscheinende Vorerkrankungen oder Arztbesuche sind bei einem solchen Vertrag wichtig und müssen angegeben werden.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer sich die monatlichen Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, schließt häufig eine Unfallversicherung ab. Die Prämien hierfür sind wesentlich günstiger. Die Unfallversicherung tritt jedoch nur ein, wenn eine dauerhafte Invalidität auf einen Unfall zurückzuführen ist. Statistisch gesehen, sind jedoch nicht Unfälle, sondern längerfristige Erkrankungen die häufigste Ursache von Invalidität und Berufsunfähigkeit.

Weitere Informationen

Anbieterunabhängig kann man sich zu der Thematik beraten lassen bei der Verbraucherzentrale Hessen: www.verbraucherzentrale-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster .

Verfasser:   Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt

Diese Verbraucherinformation gibt den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.

Stand: Januar 2020

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