Ein Spielzeugauto steht auf einem Tisch und wird von einem Regenschirm geschützt. Im Hintergrund sitz ein Mann, der aber nicht zu erkennen ist.

Geld sparen durch Preisvergleich

Im November wird es Zeit, Preisvergleiche bei der Autoversicherung anzustellen. Denn wer wechseln will, muss spätestens zum 30. November den bestehenden Vertrag kündigen. Beim Vergleich von Versicherungen sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang im Schadensfall geachtet werden.

Viele Tarifmerkmale – worauf kommt es an?

Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung können wechselwillige Fahrzeughalter unter Umständen viel Geld sparen. Denn Preise und Leistungen der Versicherer unterscheiden sich oft erheblich.

Der Versicherungsbeitrag für ein Auto hängt dabei von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel von:

  • Fahrzeugtyp
  • Leistung in KW
  • Gefahrene Kilometer im Jahr
  • Gemeinde/Landkreis, in dem das Auto zugelassen ist
  • Schadensfreiheitsklasse
  • Alter des Halters

Vorgeschrieben ist in Deutschland allein die Haftpflichtversicherung. Weitere Tarifmerkmale sind optional und können je nach Bedarf hinzu gebucht werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Vollkasko oder Teilkasko
  • Zusammenstoß mit Haarwild, erweiterter Wildschaden oder „Tiere aller Art“ (Hund, Katze, Pferd…)
  • Schäden durch Marderbiss und daraus resultierende Folgeschäden
  • Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl
  • Rabattschutz im Schadensfall („Rabattretter“)
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbrief

Verivox, Check24 & Co.

Vergleichsportale im Internet finanzieren sich über Provisionen. Sie sind daher nicht unabhängig. Und da kaum ein Vergleichsportal die Angebote aller Anbieter untersucht, sollte man auf jeden Fall mehrere Vergleichsportale nutzen.

Ende Oktober 2017 hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung von Vergleichsportalen im Internet eingeleitet. Ziel ist, „…mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können“, um damit sicherzustellen, „…dass die Verbraucher sich […] auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können“, so das Kartellamt.

Wichtig zu wissen: Einige große Versicherer meiden bereits seit einiger Zeit aus Kostengründen die Vergleichsportale. Es kostet zwar etwas mehr Zeit, kann sich aber lohnen, zusätzlich auf den Seiten dieser Gesellschaften nach einem passenden Tarif zu suchen und diesen mit den Angeboten der Portale zu vergleichen.

Stiftung Warentest bietet auch in diesem Jahr eine Vergleichsanalyse für 7,50 Euro im Internet an. Da diese Auswertung provisionsunabhängig ist, berücksichtigt sie sämtliche Anbieter und vergleicht alle verfügbaren Tarife.

Stichtag 30. November: Kündigungsfrist nicht verpassen!

Da die meisten Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen, muss die Kündigung beim alten Versicherer bis zum 30. November erfolgt sein. Bei einer fristgerechten Kündigung erlischt der Versicherungsschutz zum Jahresende bzw. geht ohne Unterbrechung an den neuen Versicherer über. Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Achtung: Kündigen Sie nicht, bevor Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.

Manche Versicherer bieten auch einen unterjährigen Vertragsabschluss an, der im Verlauf des Jahres beginnt und somit bei einer einjährigen Vertragsdauer auch während des Jahres endet. Die Versicherungslaufzeit kann jeder Versicherungsnehmer seinem Vertrag entnehmen. Auch bei unterjährigen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat. Die Versicherungsdauer verlängert sich ebenfalls um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wie sollte die Kündigung erfolgen?

Ein fristgerechter Eingang der Kündigung beim bisherigen Versicherer ist Voraussetzung für eine Kündigung. Um sich abzusichern, empfiehlt sich der Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben mit Rückschein. 

Was bedeutet „Sonderkündigungsrecht“?

Versicherungsnehmer können nicht nur regulär zum Jahreswechsel kündigen, sondern auch während des Jahres, sofern ein Sonderkündigungsgrund vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Schadenfall eintritt, eine Preiserhöhung erfolgt oder ein Fahrzeugwechsel ansteht. Wer das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Schadenfalls in Anspruch nehmen möchte, muss die Kündigungsfrist von einem Monat beachten und im Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Stand: November 2020

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