Schritt 1: Risikobereitschaft, Anlageziele, Auswahlkriterien festlegen
1. Risikobereitschaft
Nachdem der Vorsorgebedarf ermittelt wurde – Näheres hierzu siehe Teil 1 „Private Altersvorsorge: Die Basics“ – wird man sich Gedanken um seine persönliche Risikobereitschaft, seine Anlageziele sowie die Auswahlkriterien machen.
Wer sein Geld mit Blick auf die Altersvorsorge vermehren möchte, sollte nur ein „vertretbares“ Risiko eingehen. Was jedoch vertretbar ist, wird jeder anders einschätzen. Deshalb muss jeder seine persönliche Risikobereitschaft sowohl für sein Gesamtvermögen als auch für einzelne Vermögensteile bestimmen. Wer die Risiken unterschiedlicher Angebote nicht erkennen kann oder sich unsicher ist, ob diese zur persönlichen Risikobereitschaft oder den Anlagezielen passen, sollte sich bei den Verbraucherzentralen anbieterunabhängigen Rat einholen.
Merke: Je höherer die Rendite, desto unsicherer ist vermutlich das Anlageprodukt. Deshalb muss man sich meist entscheiden zwischen mehr Sicherheit auf der einen oder mehr Renditechancen auf der anderen Seite. Wer ausreichend Zeit bis zum Rentenbeginn hat, kann vorübergehende Verluste oft leichter verkraften.
Beispiel: Bei einem Fondsparplan, der überwiegend in Aktienfonds investiert, kann das Risiko erheblicher Verluste bis hin zum Totalverlust mit der Zeit (10 bis 15 Jahre) deutlich abnehmen. Je länger jemand auf sein Geld verzichten kann, desto eher könnte in risikobehaftete Produkte angelegt werden.
2. Anlageziele und Auswahlkriterien
Wer Geld zurücklegt, macht das nicht ohne Grund. Meist geht es darum, für größere Anschaffungen oder Urlaube Geld zur Seite zu legen. Mancher spart für die Ausbildung der Kinder, für eine Immobilie oder eben für die Altersvorsorge. Je nachdem, welches Ziel man verfolgt, verschiebt sich die Gewichtung der Auswahlkriterien. Diese sind für alle Vermögensanlagen gleich:
- Sicherheit versus Risiko, Verfügbarkeit versus Kapitalbindung, Kosten versus Rendite
- steuerliche Behandlung über die gesamte Ein- und Auszahlungsphase
- gesetzliche und vertragliche Produktbedingungen
Darüber hinaus können Anbieterverhalten, ethische Kriterien, Kenntnisstand, Erfahrungen und Zeitaufwand die Entscheidung maßgeblich beeinflussen.
Schritt 2: Produkte auswählen
Anhand der persönlichen Risikobereitschaft sowie den festgelegten Anlagezielen und Auswahlkriterien lassen sich in Frage kommende Anlageprodukte näher eingrenzen. Hierfür werden Produktbeschreibungen und Bedingungen mit den getroffenen Festlegungen verglichen.
Unter den so ausgewählten Produkten wird es sowohl geförderte als auch ungeförderte Produkte geben. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Produktarten finden sich in Teil 2 „Private Altersvorsorge: Geförderte Altersvorsorge, ungeförderte Geldanlage und selbstgenutzte Immobilie“.
In jedem Fall wird man anhand der persönlichen Lebensumstände und der finanziellen Möglichkeiten eine Abwägung der Vor- und Nachteile geförderter und ungeförderter Produkte vornehmen. Dabei kann sich auch herausstellen, dass ein Mix aus geförderten und ungeförderten Produkten durchaus interessant ist.
Schritt 3: Die Entscheidung
Nun muss nur noch die letzte Hürde genommen werden: Die Entscheidung für die richtige Mischung bzw. das richtige Vorsorgeprodukt.
Da bis zum Rentenbeginn nicht nur familiäre und berufliche Veränderungen eintreten können, sondern sich auch die steuerliche Situation und die gesetzlichen Regelungen insbesondere zur Krankenversicherung ändern können, ist Flexibilität bei Altersvorsorgeprodukten wichtig. Man sollte daher vor Vertragsschluss klären, ob Beitragsherabsetzung oder die vorübergehende Einstellung der Beitragszahlung und eine Wiederaufnahme ohne erhebliche Einbußen oder Verlust der Förderung möglich sind. Insoweit sollten auch die Auswirkungen auf die Rendite geprüft werden.
Bei der Auswahl des konkreten Altersvorsorgeproduktes ist der anbieterunabhängige Rat der Verbraucherzentrale oftmals sehr hilfreich. Diese Beratung ist zwar nicht kostenlos, das Beratungsentgelt ist jedoch gut investiert. Der Rat der Verbraucherzentralen orientiert sich nur an der Güte der jeweiligen Anlageprodukte und an der persönlichen Situation des Ratsuchenden. Eine Empfehlung für bestimmte Anlageprodukte wird hier nicht ausgesprochen.
Berater einer Bank oder eines Versicherungsunternehmens berechnen zwar kein Beratungsentgelt, haben bei ihrer Beratung aber den Verkauf hauseigener Produkte oder solcher von Verbundunternehmen im Fokus. Die Beratung eines freien Anlageberaters oder Versicherungsmaklers ist in der Regel ebenfalls kostenfrei, da er ebenfalls an der Vermittlung von Produkten verdient. Die Objektivität der Beratung hängt also maßgeblich von seiner tatsächlichen Unabhängigkeit, seinen wirtschaftlichen Interessen und seiner Beratungsethik ab. In jedem Fall gilt: Niemals sollte ein Vertrag ohne ausreichende Bedenkzeit und Prüfung unterschrieben werden.