Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Bäckereifiliale Mampe

Hauptstraße 105

35687 Dillenburg

Es wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt. Zudem fehlte eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen und nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Lebensmittel waren einer möglichen Kontamination und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Burger King

Schillerstraße 3

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Chapeau Feinkost

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Mobiler Verkaufsstand: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es lag Mäusekot zwischen den Vorverpackungen, in der Verkaufstheke neben offenen Backwaren und auf dem Fußboden. An mehreren Stellen wurden Urinspuren und Laufspuren von Schadnagern festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Verkaufsfläche war verunreinigt. Das Schneidebrett, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war verunreinigt und schadhaft. Die Verpackungen waren verunreinigt. Kühltheke: Die Laufschienen der Schiebetüren und Innenflächen waren stark verunreinigt. Die Glasablagen der Kühltheke waren stark verunreinigt. Verkaufsraum/Theke: Die Etiketten für den Frischkäse lagen unmittelbar auf dem Lebensmittel, so dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die Temperaturen der leicht verderblichen Lebensmittel waren teilweise zu hoch (>10°C). Die Innenflächen und Lüftungsgitter der Kühltheke waren verunreinigt. Die Tropfschale des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Verkauf/Vorbereitung: Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Lagerung von Petersilie im Müllsack). Die Aufschnittmaschine war stark verschmutzt.

Hilal Market

Bezirksstraße 35

35713 Eschenburg

Negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden. Das vorrätige Obst und Gemüse war überwiegend verdorben. In der Kühltheke wurden viele abgelaufene Lebensmittel vorgefunden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum war teilweise ein Jahr überschritten.

„Bornheimer Dorfstadl“ der Stadl Betriebsgesellschaft mbH

Berger Straße 249

60385 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Armatur des Handwaschbeckens, das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Getränkekühltresen, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, der Spülarm in der Gläserspülmaschine und mehrere für den Ausschank bereitgehaltene Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fritteuse, der Stabmixer, die Lüftungsschlitze des Plattengrills, der Kühltisch, sämtliche Bratpfannen, der Salamander, der Backofen, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Unterseiten der Hängeregale wiesen starke Fettablagerungen auf. Die Aufsatzkühleinrichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Innenhof – Lagerbereich: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

'Anjappar Chettinad Restaurant' der atg mobile GmbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt und verkalkt. Die Teile der Zapfhahnausläufe der Mango-Lassie Maschine, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine war sehr stark verkalkt.

Wirtschaftsgang (Vorraum Küche): Der Fußboden war in den Eck- und Randbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden: Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Saladette war von außen, insbesondere auf der Arbeitsfläche, verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Mehrere gereinigte Bratpfannen waren verunreinigt und wurden ineinander gestapelt gelagert. Der Herd war verunreinigt und im Untergestell mit Transportschutzfolie behaftet. Die Fritteuse, der Mixtank und der dafür vorgesehene Deckel, der Teigkneter und die Kühltischinnenräume sämtlicher Unterbaukühlungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und mehrere Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterschränke im Bereich der Verpackung sowie die unteren Regalböden waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Fischprodukt bei +20,6°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurde ebenso überschritten (mariniertes Fleisch gemessene Temperatur +19,3°C und +19,7°C, Geflügelfleisch gemessene Temperatur +17,9°C, Garnelen gemessene Temperatur +12,4°C).

Spülbereich Küche: Die Geschirrspülbrause und die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume der beiden Haubenspülmaschinen waren stark mit alten Rückständen verunreinigt.

Keller-Wirtschaftsgang: Im Bereich unter der Treppe wurden vermehrt Fraßspuren und Mäusekot vorgefunden.

Keller-Trockenlager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Regale waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt.

Keller-Lagerraum Spirituosen: Der Fußboden und der Fenster-Vorsprung war mit Mäusekot verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant Süleymann Usta

Gutenbergstraße 14

35037 Marburg

In einer Vielzahl von Räumen des Betriebs wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Ebenso wurden diese hygienischen Mängel an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Cyclo-Asiatische Spezialitäten & Bubble Tea

Reitweg 7

63456 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene Lebensmittelzutaten unter unhygienischen Bedingungen gelagert, eine Eiswürfelmaschine war verschimmelt, in den Unterbauschränken der Theke wurde Schadnagerkot festgestellt und mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Leon Restaurant / Zum goldenen Löwen der Leon Harheim GmbH und Co. KG

Reginastraße 6, 60437 Frankfurt am Main

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war stellenweise so stark altverschmutzt und verunreinigt, dass eine Grundreinigung der Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Lüfter im Getränkekühlschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.

Küche: Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Mikrowellen-Unterseite verunreinigt, Mikrowellenbedienelemente und Grill verschmutzt, Abluftanlage total verfettet. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt/stark verfärbt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Kühlgeräte: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt.

Vorbereitungsbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Armatur Gemüsevorbereitung verschmutzt, Arbeitsflächen insbesondere in den Zwischenbereichen stark verunreinigt, Teigmaschine verunreinigt, der Steaker war stark altverschmutzt.

Spülbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Spülbrause stark verschmutzt, Unterseiten Spüleinrichtung stark verunreinigt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 26.02.2024 zum größten Teil behoben.

The Noodlemaker

Europa-Alle 41

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebsstätte fehlte die Warmwasserzufuhr. An den Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Beide Geschirrspülmaschinen waren nicht voll funktionsfähig und stark verschmutzt. Es wurde eine Wartung und Instandhaltung durch eine sachkundige Person (Fachfirma) angeordnet.

Showküche: Mehrere Unterschränke waren angerostet. Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches sowie das Lüftungsgitter des Nudelkochers. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Unterschränke und Untergestelle waren von innen und außen sehr stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Zwischenräume mehrerer Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Gläserspülmaschine waren schimmelähnllich und mit alten Rückständen stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt. Alle für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt und sahen augenscheinlich nicht gereinigt aus; diese waren mit Schlieren und mit Fettrückständen (Fingerabdrücken) belegt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum sehr stark verunreinigt (Schwarzschimmel, rötlicher Pilzbelag, Kalkablagerungen) und mit einem schmierigen Biofilm belegt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Küche: Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Innenraum der Mikrowelle, der Kühltisch (auch an den Türen und Fronten) sowie der Teigkneter waren ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss und mehrere Einrichtungsgegenstände waren sehr stark verunreinigt. Die Silikonfugen am Arbeitstisch, am Waschbecken und zwischen den Einrichtungen waren beschädigt und teilweise verschimmelt. Der Kühlschrank war an der Decke schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde zudem Geschirr (Pfanne auf dem Fußboden) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit alten Rückständen verunreinigt; der Innenraum war mit braunen und schmierigen Belägen behaftet und verkalkt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 28.02.24 erfolgte eine Nachkontrolle und die hygienischen Mängel waren zum Teil behoben.