Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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345 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Statement Beef GmbH

Frankfurter Str. 36

35392 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. Im Küchenbereich waren Einrichtungsgegenstände wie u. a. die Mikrowelle verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altverschmutzt und nicht mit Filtern versehen, so dass Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch heruntertropfendes Altfett ausgesetzt waren. Die Haubenspülmaschine war durch alte Rückstände verunreinigt, so dass eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen nicht gewährleistet war.
Oliven, welche mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren, wurden offen im Kühlschrank aufbewahrt. In der Saladette wurde die zulässige Höchsttemperatur für Lebensmittel, wie z. B. Rinderbacon, Zwiebeln, Scheibenkäse usw. überschritten.
Personal, welches leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch verarbeitete oder behandelte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen.
Im gesamten Küchenbereich befand sich nur ein funktionsfähiges Handwaschbecken. Das Waschbecken war verschmutzt und wurde sowohl für die Reinigung der Hände als auch für Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse verwendet.
Es wurde eine unverzügliche Beseitigung der Mängel angeordnet.
Noch während der Betriebskontrolle am 13.02.2024 wurden die o. g. Oliven entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2024 war ein weiteres Handwaschbecken im Küchenbereich installiert und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Temperaturvorgaben sichergestellt.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5) i.v.m. § 60 Absatz 1 i.v.m. § 59 Abs 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr. 3, § 4 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4) i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Taj Mahal - Indisches Restaurant

Wilhelmstraße 2

34246 Vellmar

Am 12.03.2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Lagerräume, -bereiche, die Küche sowie die Personaltoilette waren stark verschmutzt. Weiter waren Einrichtungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte stark verunreinigt. Insbesondere die Kühlschränke und der Geschirrspüler waren sehr stark altverschmutzt. Die Küche und der Produktionsbereich befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde im Lagerraum (Garage) ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Ordnung und Struktur des Lagerraums, war mangelhaft. Es wurden Lebensmittel teilweise in ungeeigneten Behältern gelagert und mit ungeeignetem Material abgedeckt. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Geräte, Einrichtungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel wurde freiwillig veranlasst. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 13.03.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Nador Supermarkt

Lämmerspieler Straße 6

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Backstube Engert

Wandersmannstraße 2A

65205 Wiesbaden

Gesamtbetrieb: Die Decke war an der Dachlukenklappe schimmelähnlich verunreinigt.

Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterschränke, Arbeitsplattenabschlussleiste, Regale etc. waren beschädigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Konditorbereich: Der Arbeitstisch mit Untergestell war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Oberflächen des Kühlschrankes waren verunreinigt. Das Untergestell vom Kühlschrank war verunreinigt. Das Türblatt der Schiebetür war nicht leicht zu reinigen und nicht wasserabstoßend.

Backfettraum/Berliner Zimmer: Die Decke war mit altem Schmutz verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark mit einem Fett-Altschmutzgemisch verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit einem alten Fettfilm verunreinigt. Die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Fettbackgeräte, Arbeitstische etc. waren mit altem Frittierfett verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Wände waren stellenweise beschädigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark angerostet.

Vorbereitung: Die Decke war verunreinigt. Der Gärunterbrecher war im Innenraum verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Lagerraum: Die Decke war stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Der Fußboden vor dem TK-Haus war stellenweise beschädigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Fensterlaibung war schimmelähnlich verunreinigt. Der Lagerraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Oberflächen des Tiefkühlhaus war von außen schimmelartig verunreinigt. Der Türgriff des Tiefkühlhaues war schimmelähnlich verunreinigt. Das Metallstandregal war mit altem Schmutz verunreinigt. Das Metallstandregal war stellenweise beschädigt und verrostet.

Lagerbereich Sackwaren: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Türgriff des Kühlschrankes (Kofi) war verunreinigt. Die Wand- und Bodenbereiche waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Produktion: Die gesamte Backstube war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Insektengitter des Dach-/Deckenfensters waren verunreinigt. Der Etagenbackofen war von außen verunreinigt. Der Stikkenbackofen war im Inneren verunreinigt. Das gesamte Abluftsystem des Stikkenbackofens war verunreinigt. Der gesamte Innenraum mit Anbauteilen des Gärschrankes war verunreinigt. Der gesamte Gärunterbrecher war allgemein in einem stark verunreinigten Zustand. Die Oberflächen wie Türrahmen, Türblatt mit Griff und Türdichtung vom Gärunterbrecher etc. waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), insbesondere der Hängesteckdosenwürfel waren verunreinigt. Die gesamten Arbeitstische mit Untergestell waren verunreinigt. Die Innendecke bzw. der Innenraum des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der gesamte Deckenbereich war verschmutz, stark vergilbt und verunreinigt. Die Wandfliesenbereiche waren stellenweise schimmelartig verunreinigt. Der Transportwagen der Teigabziehapparate war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fensteranstrich an den Deckenfenstern löste sich stellenweise ab. Die Deckenverkleidung war stellenweise beschädigt. Das Türblatt der Tür zum Warenlager war nicht leicht zu reinigen und nicht wasserabstoßend. Die Mehlsilowaage war von außen mit altem Schmutz verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände wie diverse Arbeitsmesser, Paletten, Schaber, Quaste, Pinsel, Ausstecher, Tortenringe, diverse Formen und Ausstecher unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden Anschlagbesen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die gereinigten Anschlagbesen wurden in einem verdreckten Brotkorb auf dem verschmutzten Boden gelagert. Die Brötchenpresse war mit altem Schmutz verunreinigt. Mehrere Brötchendielen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Brotbackkästen waren verunreinigt. Mehrere Backbleche und Dielen waren verunreinigt. Die Tücher der Teigabziehapparate waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Brötchenanlage war sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Die Mehlsilowaage wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Es wurde ein Schädlingsbefall von Grillen im Gärschrank festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende Schwämme verwendet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Tiefkühlung/Kühlung: Der Verdampfer war vereist. Es wurden Lebensmittelbehälter im TK-Haus auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Tageskühlhaus: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch den schimmelartigen Verdampfer war nicht auszuschließen. Der Eisbergsalat wurde unabgedeckt im Kühlhaus in der Nähe von Hühnereiern gelagert.
Kellerlager für Verpackungsmaterial: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab und fiel auf diverse Verpackungsmaterialien wie Faltenbeutel, die dort gelagert wurden.

Umkleideraum: Der gesamte Umkleideraum befand sich in keinem guten hygienischen Zustand.

Personaltoilette: Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände der Dusche waren schimmelartig verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Fensterlaibung war schimmelähnlich verunreinigt.

Personalhygiene: Es fehlte ein Handwaschbecken auf einer genutzten Personaltoilette.

Entsorgung: Für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte (Speisereste) fehlte ein hygienisch einwandfreier Behälter mit dichtschließendem Deckel.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Aktuelle Nachweise, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnten nicht für das gesamte Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, eingesehen werden.

Aroma Supermarkt GmbH

Schwanheimer Str. 91

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. Räume, in denen Lebensmittel behandelt wurden (Frischfleischvorbereitung, Fleischkühlhaus, Frischetheke), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand:
Ausrüstungsgegenstände, wie Schneidebretter, Aufschnittmaschine sowie Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen wie, Behältnisse, Messer, Zangen, Löffel waren teilweise verunreinigt bzw. schadhaft. Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste wiederholt als nicht ausreichend beurteilt werden. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 14.03.24, gegen 14:15 Uhr wurde die Betriebsstätte nochmals überprüft. Die Reinigungsmaßnahmen wurden umgesetzt. Die allgemeine Betriebshygiene wurde verbessert.

Cafè am Römerberg GmbH / Einstein Café

Römerberg 32

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
(EG) Theke / Tresen: Die Arbeitsflächen waren durch Schadnagerausscheidungen verunreinigt [Arbeitstisch Saftpresse: Schadnagerausscheidungen (Kot) neben Kaffeebohnen, Mäusekot im Bereich Kaffeestation]. Die Unterbauflächen (Lagerung von Lebensmittelbehältern und Bedarfsgegenständen sowie Reinigungsmitteln) waren ebenso vermehrt mit Schadnagerausscheidungen verunreinigt [Unterbau mit Schubfächern für Milchkannen: Mäusekot und Urinspuren, Ablage für Lebensmittelbehälter mit Verunreinigungen durch Mäusekot, Ablage für Reinigungsmittel mit starken Verschmutzungen und Schadnagerausscheidungen, Ablage für Tortenringe und Servierschieferplatten: Verunreinigungen (u. a. Mäusekot) neben lagernden Tortenringen]. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte [SB Station Einweggeschirr mit Kotanhaftung, Fraßschaden an einem Zuckerstick, Mäusekot neben Einwegkaffeebecher-Deckel]. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Diverse Griffe des Kühltisches waren an den Handkontaktflächen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine und die SB-Kühltheke waren ebenfalls verunreinigt. Kuchentheke: Der Unterbau (Aggregatbereich) war stark verunreinigt, insbesondere durch Schadnagerausscheidungen. Die Kühlvitrine der Kuchentheke war zudem schimmelähnlich verunreinigt (pelzige- und schimmelartige Verschmutzungen, die Kühlluft führenden Flächen waren mit schmierigen und schimmelartigen Verschmutzungen versehen).
(EG) Kleines Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.
(EG) Nebenraum: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
(UG) Küche: Der Unterschrank, die Aufschnittmaschine, das Mikrowellengerät, der Eierkocher sowie das Schneidebrett waren verunreinigt. Der Kühlschrank (Obst, Gemüse) war angerostet (unterer Teilbereich). Im Kühlschrank (Obst, Gemüse) lagerten diverse Packungen mit Blattspinat; teilweise waren die darin enthaltenen Spinatblätter welk, schmierig und augenscheinlich verdorben. Es wurden außerdem angebrochene tiefgefrorene Lebensmittel (u. a. Backwaren wie Pitabrot, Kekse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Heimservice und Pizzeria Rimini

Wormser Str. 5- 7

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Küche, Kühlhaus, Theke), befanden sich in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt sowie teilweise schadhaft. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Aufschnittmaschine, Dosenöffner, Schneidebretter) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste als nicht ausreichend beurteilt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 gegen 11:00 Uhr wurde festgestellt, dass die Grundreinigung vollzogen wurde. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert

JIYAA GmbH Indisches Restaurant

Junghofstraße 14-16

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Insbesondere waren Mäusekot und Urinspuren zwischen und hinter den Kühlmöbeln festzustellen. Der Fasskühler im Schanktisch/Schanktresen war innen verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Verschmutzungen unterhalb der Kühlmöbel, hinter der Kochgruppe war der Fußboden vermehrt mit Mäusekot und dunklen Ablagerungen verschmutzt und unterhalb der Kochgruppe wurden schmierige Altverschmutzungen festgestellt). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (u. a. Spritzflasche, Teller, Eimer, Servierplatten) unter unhygienischen Bedingungen (teils mit Kontakt zu Mäusekot oder neben Mäusekot) aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Mäusekot neben bereitgehaltenen Tellern, Mäusekot auf Ablage für Geschirr, Mäusekot und Urinspuren neben einer Spritzflasche aus Kunststoff, Ablage für Servierplatten mit Mäusekotverunreinigungen). Es wurden außerdem Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren (Konserve mit geschälten Tomaten, daneben Mäusekot). Unverpackte Lebensmittel (u. a. Soßen und vorbereitetes Tandorifleisch in den Kühleinrichtungen) wurden unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Eiswürfelmaschine, die Dunstabzugshaube, die Zwischenbereiche der Herdgruppe, der Motorblock des Mixers und die Brause des Waschbeckens für Lebensmittel waren verunreinigt. Kochgruppe: Das Ventilatorschutzgitter sowie dessen Kühllamellen und der Bereich ringsum waren verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (gelbe Paprika mit pelzigem Schimmelbewuchs) in der Aufsatzkühltheke zum Verkauf bereitgehalten.
Spülbereich: Es wurde ein Mäusbefall festgestellt. Mehrere gereinigte Teller (unterhalb vom Spültisch) wurden unter unhygienischen Bedingungen - unmittelbar neben Mäusekotverunreinigungen - aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden hinter dem Tiefkühlschrank, Mäusekot an einer Reispackung, Mäusekot unterhalb einer Reispackung). Die Regalflächen waren verunreinigt.

Kröger's Brötchen

Oeder Weg 59

60318 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein massiver Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden in der gesamten Betriebsstätte, in den Einrichtungsgegenständen, auf den Regalböden, massiver Mäusebefall (Mäusekot) im Kühlhaus in unmittelbarer Nähe von unverpackten, vorbereiteten Lebensmitteln / Rohlingen). Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, aller Oberflächen und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Backstube: Die Teigteil- und Wirkmaschine war verunreinigt und im Unterbau der Teigteil- und Wirkmaschine befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden befand sich an diversen Stellen Mäusekot und es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. diverse Eimer mit Füllungen) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Brotschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen ebenso auf dem verunreinigten Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; unmittelbar neben dem Brotschieber befand sich Mäusekot. Auf einem Transportrolli im Lagerbereich sowie auf den Regalbrettern im Lagerbereich unmittelbar neben Backblechen und dem Tauchbecken für das Laugengebäck befand sich Mäusekot. Auf dem Regal im Lagerbereich wurden in einem Umkarton mit Champignons-Konserven ebenso Mäusekot sowie Fraßspuren an den Etiketten festgestellt.
Kühlraum: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Der Fußboden war massiv mit Mäusekot verschmutzt, die Wandflächen, die Decke, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, diverse Kabel, die Wände, sowie die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Auf einem Transportrolli unter einer braunen Bäckerkiste, in der Lebensmittel gelagert wurden, befand sich Mäusekot. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (u.a. Kirschen, Aprikosen, Äpfel in Abtropfsieben) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war; die Lebensmittel wurden unter Regalböden mit schimmelähnliche Belägen und neben Wandflächen mit schimmelähnlichen Belägen gelagert. Zudem waren die Türdichtung und die Ventilatorschutzgitter verunreinigt. Die Wände und Silikonfugen innerhalb des Kühlhauses waren stellenweise schadhaft.
Verkauf/Vorbereitung: Im Unterschrank unter dem Kaffeevollautomaten, auf einem Transportrolli im Unterbau der Theke und auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Das Kunststoff-Schneidebrett der Saladette war verfärbt und wies stellenweise tiefe Rillen auf.
Spülbereich: Auf dem Fußboden und auf der untersten Ablagefläche des Abräumwagens befand sich Mäusekot.
Außenbereich - Lager/Garage: Auf dem Fußboden und auf einem Regalboden befand sich Mäusekot.
Personaltoilettenvorraum: Auf dem Fußboden und in dem Holzschrank, in dem u.a. auch die Arbeitsschuhe der Mitarbeiter gelagert werden, befand sich Mäusekot. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.

Okami Restaurant Bensheim

Hauptstraße 71

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefun-den werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. gelagert wurden (Küche, Kühlhaus, Theke, Vorbereitungsküche im Obergeschoss), befanden sich in keinem vertretbaren hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise stark verunreinigt. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebretter, Schneidevorrichtungen, Behältnisse) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste als nicht ausreichend beurteilt werden.
Schulungsnachweise der in der Küche Beschäftigten konnten nicht vorgelegt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 gegen 10:00 Uhr wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert