Gaststätte Arnold

Berliner Str. 19

35088 Battenberg (Eder)

Verstoß festgestellt am 09.07.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Bierkeller:
- Die Kellerräume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
- Der Fußboden war insbesondere in den Eckbereichen verunreinigt. Die Wände und Deckenwaren durch Gespinste verunreinigt.
- Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt.
- Auf dem Fußboden zwischen zwei Tiefkühltruhen befanden sich ausgedrückte Zigarettenreste.

Lagerbereich:
- Die Beleuchtung war durch tote Insekten verunreinigt.
- Der Fußboden war insbesondere unter den Regalen und im Bereich hinter der Kühlzelle verunreinigt.
- Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

Spülbereich:
- Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
- Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt.

Theke/Tresen:
- Der Innenraum des Getränkekühltresens inkl. der Türrandbereiche war schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Jägermeister TAP Machine war äußerlich verunreinigt.

Tief-/Kühlung:
- Die Tiefkühltruhe war im Bereich der Öffnung massiv verunreinigt.

Küche:
- Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich mit alten Rückständen verunreinigt.

Küche:
- Die Türdichtungen und die Türinnenseiten der Saladette waren verunreinigt.
- Im Innenraum der Saladette sammelte sich Kondenswasser.
- Die beiden weißen Schneidebretter waren so beschädigt, so dass diese nicht mehr leicht zu reinigen waren.

Lagerbereich:
- Auf den Regalböden wurde stellenweise alter Mäusekot vorgefunden.

Küche:
- Im Fußbodenbereich wurde alter Mäusekot vorgefunden.

Mit Nachkontrolle vom 14.07.2026 wurden die Mängel überwiegend abgestellt. Folgende Mängel bestanden weiterhin:

Bierkeller:
- Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stellenweise noch verunreinigt.

Spülbereich:
- Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt und mit alten Rückständen verunreinigt.

Theke/Tresen:
- Der Getränkekühltresen war im Inneren in den Rand- und Eckbereichen stellenweise noch verunreinigt.

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026

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