Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Lebensmitteltransportfahrzeug: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Wie bereits am 24.04.2026 wurden mehrere Steigen mit Ayran (ca. 100 Becher, kühlpflichtig bei max. 8 °Celsius) ungekühlt transportiert. Die Kerntemperatur des Ayran betrug bereits 14,4 °Celsius.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004