Es wurden im Thekenbereich wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in der Kühltheke bereitgehaltenen Lebensmittel nicht eingehalten.
Inzwischen sind die Mängel vollständig behoben.
Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.