Asia Palast

Ampèrestraße 17

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 07.05.2026

Es wurden ein Schadnagerbesfall sowie erhebliche wiederholte hygienische Mängel festgestellt worden, (Verunreinigungen im Trockenlager sowie des Unterschranks im Bereich Mongolischer Teppanyaki Grill- Theke mit augenscheinlich Schadnagerkot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

1.) Allgemein
• Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Verunreinigungen im Trockenlager sowie des Unterschranks im Bereich Mongolischer Teppanyaki Grill/Theke mit augenscheinlich Schadnagerkot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Das Verfahren zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung war mangelhaft.
• Es wurden keine ständigen Verfahren, die auf HACCP- Grundsätzen beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten.
• Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
• Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und / oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.

2.) Getränke-Theke
• Die Innenräume der Unterbaukühlschränke, speziell die Bereiche unter den Schubladen, sowie die Unterschränke waren verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verschmutzt.

3.) Mongolischer Teppanyaki Grill-Theke
• Der Unterschrank unter dem Handwaschbecken war verunreinigt.
• Die Flächen der Unterschränke waren mit Aluminiumfolie ausgelegt; eine angemessene Reini-ung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckenbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
• Der Unterschrank war teilweise erheblich mit augenscheinlich Schadnagerkot verunreinigt.

4.) Küche
• Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
• Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination.
• Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
• Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
• Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Die Türdichtung war verunreinigt.

5.) Anlieferungsbereich
• Das Insektengitter der Außentür war beschädigt.

6.) Flur im Lagerbereich
• Mehrere Kassetten der Kassettendecke waren teilweise beschädigt.
• Die Decke war nicht vollständig geschlossen. Die Klappleiter zum Dachboden war laut eigenen Angaben defekt und ließe sich nicht mehr schließen.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Die Fußbodenfliesen waren teilweise beschädigt.

7.) Tiefkühlzelle
• Der Fußboden war verunreinigt.

8.) Tageskühlzelle
• Der Anstrich der Wände war beschädigt
• In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/ Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

9.) Gemüsekühlzelle
• Die Lüftungsgitter der Kühleinrichtung waren verunreinigt.
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.
• Es wurde ein Einkaufswagen als Transportmittel für Lebensmittel genutzt; dieser war nicht so konzipiert, dass eine angemessene Reinigung oder Desinfektion möglich war.

10.) Trockenlager
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise mit augenscheinlich Schadnagerkot verunreinigt.
• Es wurde ein Einkaufswagen als Transportmittel für Lebensmittel genutzt; dieser war nicht so konzipiert, dass eine angemessene Reinigung oder Desinfektion möglich war.

11.) Spülküche
• Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstung war beschädigt.

12.) Reinigungslager/ Toilette
• Das Türblatt war beschädigt.
• Die Wände waren beschädigt.
• In der Personaltoilette wurden Reinigungsgeräte aufbewahrt bzw. gelagert, die in Räumen verwendet werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
• Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Ein-richtungen verunreinigt.
• Die Deckenverkleidung war beschädigt.

13.) Umkleidebereich/ Personaltoilette
• Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher waren leer.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel (unter anderem: Fisch und Fleisch, Paprika, Zwiebeln)

gründliche Reinigung und Desinfektion;

Rückmeldung es Betriebs zur Mängelbeseitigung:
• unmittelbar nach der Kontrolle umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
• beanstandete Handwaschplätze vollständig mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgestattet
• Reinigungsmittel aus den beanstandeten Bereichen entfernt bzw. ordnungsgemäß gelagert
• beanstandete Transport- und Lagerlösungen ersetzt bzw. angepasst
• Kühl- und Lagerbereiche neu organisiert / strukturiert
• organisatorische Hygienemaßnahmen eingeführt und dokumentiert.
• sofortige Beauftragung einer professionellen Schädlingsbekämpfung

Behoben am 16.06.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 06.07.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach