Pizzeria Da Francesco

Kennedystr. 18

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 05.05.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt. Es wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Pizzabereich:
Der Arbeitstisch vor dem Pizzaofen befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
In der Untertischkühlung befanden sich fünf übereinander gestapelte Kunststoffkästen, in denen sich im obersten geriebener Käse und in den anderen Teiglinge befanden. Der Deckel des Käsebehälters war an der Innenseite augenscheinlich leicht versport. Die Außenböden der Kästen für die Teiglinge waren zum Teil mit feuchten grauen Schmutzanhaftungen belegt. Der Innenboden der Untertischkühlung war nicht unerheblich mit diversen Schmutzablagerungen verunreinigt.
Küche:
In einem doppeltürigen Kühlschrank wurde folgendes festgestellt:
- Auf einem offenen Behälter mit einem Blauschimmelkäse war eine Gitterkiste mit Champignons abgestellt worden.
- Unmittelbar auf einem offenen großen Käselaib war ein gelochter GN-Behälter mit Strauchtomaten abgestellt worden.
Der Kühltisch, in dem u.a. vorgegarte, halbierte Kartoffeln, vorgegarte Nudeln und Soßen in offenen Behältern aufbewahrt wurden, befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Der Innenboden der Untertischkühlung war augenscheinlich großflächig verschimmelt.
Die unter den Mehlsäcken befindlichen Kunststoffkästen waren verunreinigt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Auf der Arbeitsfläche des Kühltischs befanden sich drei Kunststoffschneidebretter, auf denen u.a. die Paprika geschnitten wurden. Diese Schneidebretter hatten zum Teil eine Vielzahl an verunreinigten Einkerbungen. Des Weiteren war die Oberfläche grau verfärbt.
Auf dem Fußboden vor einer Gefriertruhe befand sich ein elektrischer Küchenhobel.
Dieser war nicht unerheblich mit deutlich vertrockneten Käseresten belegt.

Nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel wurden in den Verkehr gebracht.

Küche:
Unmittelbar auf einer Arbeitsfläche wurde eine Kartonagensteige mit unterschiedlich farbigen Paprikaschoten abgestellt. In der Steige befand sich zumindest eine erheblich verschimmelte Paprikaschote und mehrere welke Schoten.
In der Untertischkühlung unter der Arbeitsfläche befand sich eine Kartonagensteige mit überlagerten Erdbeeren, von denen einzelne Früchte verschimmelt waren.
In einem GN-Behälter, der sich hinter den Schneidebrettern befand, wurden vertrocknete, welke Lauchzwiebelringe vorgefunden.
Unter einer deutlich verschmutzten roten Starkstromsteckdose befand sich ein offener Behälter mit augenscheinlich angetrockneter, kleingeschnittener Petersilie.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich:
Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Der Innenboden der Unterthekenkühlung war augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt.
- Zumindest ein Lüfter des Kühlgeräts war augenscheinlich mit Schimmelbildungen belegt.
- Die Kondenswasserschale unter dem Kühlgerät war mit dunklen Ablagerungen verschmutzt.

Pizzabereich:
Der Pizzatisch befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Der über der Arbeitsfläche befindliche Aufsatzkühler für die Pizzazutaten war an der Unterseite mit Schmutzflecken belegt. Des Weiteren war dieser unsachgemäß auf zwei, zum Teil verunreinigten, Kunststoffbehältern auf der Arbeitsfläche abgestellt worden.
- Der Glasaufsatz des Aufsatzkühlers war in den Randbereichen mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.
Rechts neben dem Pizzatisch befand sich eine deutlich verunreinigte Klappleiter, an der ein hölzerner Brotschieber und ein Pizzaschieber angelehnt waren.

Küche:
In dem "Flur" von der Küche zur Personaltoilette wurden Lebensmittel unsachgemäß gelagert. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
Es wurden Lebensmittelbehälter und Gebinde mit Lebensmittelverpackungen unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:
Beim Betreten der Küche war das Handwaschbecken mit einem schmutzigen gelben Schwammtuch und einem Stoffhandtuch belegt und somit nicht uneingeschränkt benutzbar.
Des Weiteren fehlten im Bereich des Handwaschbeckens hygienische Mittel (Einmalhandtücher)zum Trocknen der Hände.

Personaltoilette:
Im Bereich des Handwaschbeckens fehlten hygienische Mittel zum Trocknen der Hände.

6.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Küche:
Der in der Spülmaschine befindliche Spülkorb war stellenweise mit schmierigen, dunklen Anhaftungen belegt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.07.2026

Main-Kinzig-Kreis

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