Metzgerei Schaaf

Bahnhofstr. 4

63517 Rodenbach

Verstoß festgestellt am 09.04.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt wie z.B. ein Pökelinjektor, die Eismaschine und ein Kühlschrank für Gemüse verunreinigt.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Mehrere Gegenstände aus den Besteckschubladen (mehrere Sparschäler und Teigroller), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt.

Wurstküche/Schlachtraum:
Der Kochkessel war an der Deckelaußenseite mit weißen, trockenen Belägen, sowie am Wasserauslass verunreinigt.

Die Verunreinigung des Auslasses wurde bereits bei einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Tumbler mit weißen Belägen, Kutter mit stellenweise weißen Belägen, Bratengabel).

Zerlegeraum/Vorkühlraum:
Der Pökelinjektor war auf der Innenseite der Abdeckung nicht unerheblich mit rotbraunen Flecken verunreinigt.

Dies wurde bereits bei einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Die Unterseite der Abdeckung war zudem stellenweise mit weiß-gelben, flächigen Belägen, das Lakesieb mit gelblichen, getrockneten Belägen verunreinigt.

Im Betrieb wurde Scherbeneis nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eismaschine verunreinigt war.
Kühlhaus:
Die Scherbeneismaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, schimmelähnlich verunreinigt. Am Griff und um den Griff herum war die Oberfläche außen mit schmierigen Belägen verunreinigt.
Dies wurde bereits bei einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung im Kühlhaus nicht vor Kontamination geschützt.
Kühlhaus:
Die Decke war mit Kondenswasser im Bereich vor den Verdampfer behaftet. Unterhalb des Bereiches lagerten offene Lebensmittel.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Trockenlager:
Die Gitter der Einlegeböden des Gemüsekühlschrankes waren an der Unterseite mit bräunlichen Belägen verunreinigt.
Der Bereich des Türanschlags war ebenfalls teilweise mit bräunlichen, punktförmigen Belägen verunreinigt.
Verunreinigungen des Gemüsekühlschranks wurden auch bei vorherigen Kontrollen festgestellt.
Zerlegeraum/Vorkühlraum:
Beide Vakuumierer zeigten Verunreinigungen durch krümelige, trockene Partikel. Vakuumierer links zusätzlich einen mit trockenen Geweberesten verunreinigte Deckelinnenseite, Vakuumierer rechts teilweise dunkle Ränder an der Deckelinnenseite.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.07.2026

Main-Kinzig-Kreis

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