Hacienda Mexica

Rheingaustraße 152

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 20.03.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt (punktuelle schwarzschimmelähnliche Anhaftungen) (bereits festgestellt am 12.03.2026).

Küche: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Die elektrische Käsereibe war in den Zwischenbereichen verunreinigt und der Griff war mit Isolierband behaftet, so dass diese Fläche nicht leicht zu reinigen war (bereits festgestellt am 12.03.2026). Mehrere Pfannen waren verunreinigt und ineinander gestellt, sodass sich Schmutz- und Spülmittelreste auf der lebensmittelberührenden Seite sammelten (bereits festgestellt am 12.03.2026). Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Der Abfallbehälter war nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet. Ebenso war der Abfalleimer stark verunreinigt (Räder, Außenflächen) (bereits festgestellt am 12.03.2026). Mehrere Schneidebretter wurden an- bzw. aufeinandergestellt aufbewahrt, obwohl sie noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Dadurch wurde mikrobiologisches Wachstum begünstigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (bereits festgestellt am 12.03.2026).

Kühlraum Küche: Die Regalböden waren stellenweise seitlich verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026).

Spülbereich: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Die Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026). Der Tischdosenöffner war verunreinigt (bereits festgestellt am 12.03.2026).

Kellerlager: Die Regale waren insgesamt unsauber (bereits festgestellt am 12.03.2026).

Am 23.03.2026 waren die Mängel zum Großteil behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 1f, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. VI Nr. 2 und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002

Veröffentlichungsdatum: 01.06.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden