'Pattaya Restaurant'

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 04.03.2026

Theke: Verunreinigt waren der Innenraum der Eiswürfelmaschine, insbesondere im Bereich der Kanten, sowie der Filter der Eiswürfelmaschine.

Küche: Verunreinigt waren der Bereich um das Fenster, der Kühltisch, die Dunstabzugsanlage, das Mikrowellengerät, der Tritthocker, mehrere Reinigungsgeräte erheblich, die Ablage unter der Kochgruppe stark verschmutzt und verschleimt, der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag sowie die Silikonfuge der Spüle schimmelähnlich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer, und am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Lager: Verunreinigt waren der Tiefkühlschrank sowie die Gitterroste des Kühlschrankes; zudem war der Tiefkühlschrank stark vereist. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum / Vorraum Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen.

Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2026

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