Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG, Netto Marken-Discount Filiale 4336

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Verstoß festgestellt am 11.03.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Besonders waren die Bake-Off-Regale in einem unhygienischen Zustand.
Mittlerweile sind die genannten Mängel vollständig behoben.

1.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Bake-Off-Regal:

In sämtlichen Abteilen und auf sämtlichen Auflageflächen wurden Lebensmittelreste vorgefunden, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten (Niederschrift Kontrolle nach Aktenlage vom 16.03.2026 zur Betriebskontrolle vom 11.03.2026 (NB) Nr. 2):
- In der Auslage der Nuss-Nougat-Croissants befanden sich erhebliche Ansammlungen von Topping-Nüssen.
- In der Auslage der Schnittbrötchen sammelten sich Krümel in erheblicher Menge.
- Im Abteil der Laugenbrezel befanden Produktfremde Reste (Laugen-Butter-Eck-Krümel, diese befanden sich nicht unmittelbar neben dem Abteil der Laugenbrezel).
- Im Abteil des Dinkelvollkornbrotes häuften sich die Sonnenblumenkerne.
- Das Abteil der Simit-Ringe wies erhebliche Sesam-Anhäufungen auf.
- Im Fach des Börek-Sticks mit Hackfleisch befanden sich erhebliche Mengen an Sesam. Hierbei handelt es sich nicht um Bestandteile der zum Zeitpunkt der Kontrolle für dieses Fach ausgeschilderten Ware.
- Das Fach für Quarkbällchen war mit krustigen Zuckerresten im Frontbereich verschmutzt.

2.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Verkaufsraum:

Die Kühlstrecke befand sich in einem unhygienischen Zustand. An diversen Stellen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt (NB Nr. 3):
- Ein Großteil der Preisschildleisten wies augenscheinliche Schimmelbildung hinter den Kanten auf.
- In den Bodenwannen
- An den Kanten und auf den Ablageflächen der Regalböden
- An den Gittern der Bodenwannen.

Das Regal für vorverpackte rohe Fleischwaren befand sich in einem unhygienischen Zustand (NB Nr. 4):
- In der Bodenwanne sammelten sich Fleischsaftreste.
- Die Gitter der Bodenwanne waren mit Fleischsaftresten verschmutzt.
- Die Kanten der Auflageflächen waren mit angetrockneten, teils augenscheinlich mit Schimmelbildung bedeckten, Fleischsaftresten verschmutzt.
- Die Dichtungen der Schiebetüren (Anschlagflächen) waren stellenweise augenscheinlich mit Schimmelbildung verschmutzt.

Kühlraum:

Stellenweise waren die Bodenfugen mit augenscheinlicher Schwarzschimmelbildung verschmutzt (NB Nr. 11).

An der Decke, unmittelbar vor dem Kühlverdampfer bildete sich augenscheinlich Schimmel. ebenso im Bereich der Lampe und am Lampengehäuse/der Lampenabdeckung (NB Nr. 12).

An der Decke im Seitenbereich sammelte sich Kondenswasser. In diesem Bereich befand sich auf dem Fußboden die augenscheinliche Schwarzschimmelbildung (NB Nr. 13).

In der Kühlzelle stand ein verunreinigter Gitter-Rollcontainer. Die Kanten und Rollen waren erheblich mit Staub und Schmutz verunreinigt (NB Nr. 14).

3.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Gefrierraum:

Der Türschweller und der Fußboden im Eingangsbereich vor dem Kühlhaus war mit dunklen
Schmutzrückständen verunreinigt. Die Türdichtung war stellenweise verunreinigt (NB Nr. 16).

Die aufgeführten Mängel sind mittlerweile vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2026

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