Mandala

Äppelallee 69

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 12.03.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Das Regal war verunreinigt, stellenweise mit Mäusekot und Urinspuren. Der Spender für Einmalhandtücher und Seife war verunreinigt. Sämtliche Ablageflächen unterhalb der Theke waren verschmutzt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstatte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Tellerspender: Es wurden Teller unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. In den Tellerspendern waren Mäusekot und Urinspuren ersichtlich. Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Explizit: Im Unterbau der Theke lagerte TO GO Geschirr neben Ausscheidungen von Schadnagern. Stellenweise wurden Fraßschäden festgestellt.

Spülbereich: Der Gemüsehobel war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstatte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

(OG) Lagerraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (vorfrittierte Lebensmittel in einer Art Backteig, angerührte Speisestärke) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Am 17.03.2026 waren die Mängel zum Großteil beseitigt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 und 4 und Kap. X Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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