Restaurant Sendo

Salzstraße 21

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 19.02.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden Sushi-Rollen nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet. Zudem wurden Lachsseiten und der Sprossensalat bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle teilweise behoben.

Lebensmittel wurden nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet.

Heiße Küche:
Neben der Fritteuse wurden Sushi-Rollen zum Frittieren bereit gehalten. Diese lagerten den Zeitraum der Kontrolle (1,5 h) in diesem Bereich ohne entsprechende Kühlung. Folgende Kerntemperaturen wurden gemessen:
- Sushi-Rollen dünn (roh): 13,8 °C
- Sushi-Rollen breit (roh): 11,4 °C
- Garnelenrolle nach dem Frittieren: 17,7 °C

Enderzeugnisse, die die Vermehrung von pathogener Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Sushi-Station:
In der Unterbaukühlung wurde bei den Lachsseiten eine Kerntemperatur von 4,4 °C gemessen. Dieser Mangel wurde bereits in vorherigen Kontrollen festgestellt.

Theke:
Der Sprossensalat wurde über den gesamten Zeitraum bei Zimmertemperatur vorrätig gehalten.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Heiße Küche:
Die Dichtungen der Unterbaukühlung, in der sich offen gelagerte Lebensmittel befanden, waren zum Teil verunreinigt, teilweise defekt.

In einem mit dunklen Anhaftungen erheblich verunreinigten Kunststoffbehälter lagerten Sushi-Platten.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Sushi-Station:
Das Silikon am Handwaschbecken im Bereich der Sushi-Station war verfärbt und verschlissen. Dieser Mangel wurde bereits in vorherigen Kontrollen festgestellt.

Auf einem Rollwagen befand sich ein Topf mit Reis. Der Rollwagen war insgesamt verunreinigt. Als Ablagefläche diente eine Holzplatte, die an den Kanten unversiegelt war. Auf der Holzplatte lag verschmutzte Folie.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Sushi-Station:
Die Unterbaukühlung im Bereich der Sushi-Station war im Innenraum, an der Decke und am Kühlverdampfer mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Im Deckel des o.g. Reistopfes befand sich ein Stofftuch. Dieses war an den Rändern ausgefranst und kleine Stofffäden standen ab.

Lagerraum gegenüberliegendes Gebäude:
Die Dichtung und die Stoßkanten des Deckels der Tiefkühltruhe waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 6 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.04.2026

Main-Kinzig-Kreis

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