Phai China und Thairestaurant

Berliner Straße 64

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 31.07.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

(EG) Verkaufsraum / Büfett: Hinter und neben der SB-Theke lag auf dem Fußboden Mäusekot. SB-Kühltheke und SB-Tisch Soßen: Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren. SB-Kühltheken: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (die Temperatureinstellung der rechten SB-Kühltheke betrug 5°C und 4°C und die Temperaturanzeige der linken SB-Kühltheke betrug 13°C; gemessene Temperaturen der leicht verderblichen Lebensmittel: z. B. Fischfilet 10,8°C, Pansen 16,6°C, Garnelen 16,1°C). Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (TK-Ware zu warm gelagert: z. B. Surimi -4,5°C, Speckröllchen -0,9°C).

(EG) Theke / Lagerung: Auf dem Fußboden, auf Versorgungsleitungen, auf Einrichtungen und hinter der Einrichtung auf der Holzverkleidung befand sich Mäusekot und Urinspuren. Der Boden und Ablauf des Getränkekühlschrankes waren verunreinigt und verschleimt. Im Spritzbereich des Handwaschbeckens stand ein Schneidebrett und Reinigungsutensilien. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, insbesondere unter der Spülmaschine/Eiswürfelmaschine, stark verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirr-spülmaschine waren verunreinigt. Die Wände waren vor der Küchentür verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr).

(EG) Küche/Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf und in Einrichtungen und auf Ausrüstungen). Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren verunreinigt (Untergestell Salatzubereitung, Räder, Deckel Abfalleimer). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer und verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Mehrere Wokpfannen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt und angerostet. Der Fußbodenabfluss war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Die Geruchsglocke war nicht ordnungsgemäß eingesetzt und die Umgebung roch stark nach Kanalgerüche. Der Ablauf war innen verunreinigt. Die Umgebungstemperatur in der Tiefkühltruhe war zu hoch und die Temperaturanzeige war defekt (Tiefkühltruhe -14,6°C). Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (verzehrsfertige Soße außerhalb der Kühlung gemessene Temperatur 28,8°C).

(EG) Kühlraum Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt.

(UG) Kühlraum Gemüse: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Die Obst- und Gemüseregal waren verunreinigt.

(UG) Außenlager - Weißadlergasse 11: Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

(UG) Personaltoilette: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel (Getränke) im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und somit konnte keine Händereinigung mit Warmwasser erfolgen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Bei der Nachkontrolle am 06.08.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 17.09.2025

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