Immergut GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 22

36381 Schlüchtern

Verstoß festgestellt am 09.07.2025

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 09.07.2025 wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Insbesondere waren Rohrstücke, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt und Bereiche, in denen die Rohrleitungen geöffnet werden, waren verunreinigt und von Fluginsekten befallen.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Mischbereich:
Einige wenige, zum Zeitpunkt der Kontrolle, unbenutzte Rohrstücke wiesen im Inneren Kalkablagerungen auf. Stellenweise standen Flüssigkeiten mit zentraler Korrosion in den Rohren.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Fluginsekten) vorgenommen.

Joghurtlager:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich Schmetterlingfliegen in dem Raum, mindestens 15-20 Stück.

Fassentleerung:
Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Zwischen den Türbesen zeigte sich ein schmaler Spalt. Darüber hinaus wiesen die Türbesen Löcher und rostige Stellen auf.

Lager TNP- Behälter:
Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Es zeigte an der linken Seite ein schmales Loch.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Lager Rohstoffverwiegung/Kleinkomponenten:
Stellenweise waren Paletten großflächig ausgebrochen, sodass sich Materialteile lösen konnten. Unter der gebrochenen Palette waren in Säcken verpackte Lebensmittel gelagert. Der Betrieb erläuterte in diesem Zusammenhang die geplante Umstellung auf Paletten einer anderen Firma, die mehr Stabilität versprechen würden.

Joghurtlager:
Im Fußbodenbereich des Raumes waren viele Edelstahlrohre sowie Ausgüsse zu einem zentralen Bodenabfluss mit einer Abdeckung aus Edelstahlgitter. Bodennahe Rohre waren überwiegend weißlich-staubig verunreinigt. Stellenweise befand sich noch mutmaßliches Produkt oder Spülrest (weißliche Flüssigkeit) stehend auf dem Boden, obwohl keine Reinigung stattfand. Vereinzelt lagen tote Insekten (käferartig) auf dem Boden. Das Rohrsystem wird an der Stelle geöffnet um beispielsweise Joghurtkulturen einzumischen.

Mischbereich:
Die Bereiche vor den Tanks wiesen stellenweise bräunliche Verfärbungen auf bzw. Korrosionen auf. Stellenweise wies die Wand offenporiges Material auf. Hier wird das Rohrsystem geöffnet.

Ein Teil der schwarzen Griffe wies stellenweise starke Kalkablagerungen auf.

Der Bereich oberhalb eines Durchgangs wies flächige Korrosionen auf. Von den Wänden löste sich stellenweise der Anstrich.

Verschiedene Säulen oder Träger wiesen bräunliche Verfärbungen oder Schäden in der Lackierung auf. Rohrbereiche waren von der Unterseite stellenweise nicht unerheblich bräunlich verunreinigt.

Mischbereich OG:
Die Silikonfuge am Übergang vom gefliesten Boden zu der Edelstahlkante der Plattform löste sich an einigen Stellen ab, an anderen Stellen zeigte sich augenscheinlich Schimmelbildung.

Am Handwaschbecken in nachfolgenden Betriebsbereichen war keine Warmwasserzufuhr vorhanden und das ordnungsgemäße Waschen der Hände war nicht möglich.

Mischbereich OG:
Das Handwaschbecken für den Bereich war kalt. Unmittelbar vor der Beurteilung wusch sich dort ein/e Mitarbeiter/in seine/ihre Hände.

Aufenthaltsraum/ Büro CIP-Mischbereich:
Ein vor dem Aufenthaltsraum installiertes Handwaschbecken lieferte nur kaltes Wasser. Im Aufenthaltsraum, in dem auch gegessen oder getrunken werden konnte, befand sich kein Handwaschbecken.

Im Betrieb wurde in den nachfolgenden Bereichen keine geeignete, saubere Arbeitskleidung bzw. erforderliche Schutzkleidung getragen.

Joghurtlager:
Betriebspersonal betrat den Raum ohne das Anlegen der fehlenden Schutzausrüstung. Vor Ort waren weder Kopfbedeckung noch Schuhüberzieher vorhanden. Durch den Umbau des Raums "Kistenreinigung" war das Joghurtlager sowie die ehemalige Rohstoffannahme, in dem die Joghurtkulturen gelagert wurden, nur von außen zu betreten. Eine Möglichkeit zur Schuhreinigung/Kleidungswechsel oder eine improvisierte Hygieneschleuse war bisher nicht bzw. nicht ausreichend eingerichtet worden.

Mischbereich-CIP:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle betraten zwei betriebsfremde Personen in Straßenkleidung den Mischbereich (lediglich mit einer Kopfbedeckung, ohne Hygienekleidung bzw. Einmalkleidung).

Die Mängel im Joghurtlager waren am 13.08.2025 behoben. Mit E-Mail vom 26.08.2025 wurden die weiteren Mängel überwiegend behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004.
Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VIII Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 17.09.2025

Main-Kinzig-Kreis

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