Jackfrucht

Jackfrucht – Das „Gemüsefleisch“ aus Südostasien

Jackfrüchte sind hierzulande noch nicht sehr bekannt. Allerdings sind sie in verarbeiteter Form in einigen veganen und vegetarischen Fleischersatzprodukten enthalten. Ganz unkritisch ist der Import der Jackfrucht allerdings nicht, wie Untersuchungen des Hessischen Landeslabors gezeigt haben.

Woher kommen Jackfrüchte?

Jackfrüchte stammen aus dem südostasiatischen Raum und gehören zur Gruppe der Brotfrüchte. Sie werden auch als größte Baumfrucht der Welt bezeichnet. Die Früchte werden bis zu einem Meter lang, etwa 50 Zentimeter breit und bis zu 15 Kilogramm (kg) schwer. Gelegentlich wird von Gewichten von bis zu 40 kg pro Frucht berichtet. Sie haben eine gelblich-braune, gummiartige Schale mit Noppen sowie hellgelbes Fruchtfleisch. Jackfrüchte setzen sich aus mehreren Einzelfrüchten und Kernen zusammen und wachsen direkt am Baumstamm. Beheimatet sind sie vor allem in südostasiatischen Ländern wie Thailand, Malaysia und Indien. Es gibt auch Anbaugebiete in Afrika, Süd- und Mittelamerika.

Wie werden Jackfrüchte verwendet?

Seit 2017 werden Jackfrüchte verstärkt über den Flughafen Frankfurt am Main hauptsächlich aus Malaysia oder Thailand importiert und nehmen eine zunehmende Stellung in der europäischen Küche ein. Die Verwendung von Jackfrüchten als Lebensmittel ist sehr vielseitig. Man kann sie sowohl in reifem als auch in unreifem Zustand zubereiten und verzehren.

  • Reife Früchte werden häufig in fruchtigen Desserts oder Obstsalaten verarbeitet. Die Geschmacksrichtung ähnelt einer Mischung aus Ananas und Banane oder auch Mango und Papaya, jedoch weniger süß. Roh verzehrt sind Jackfrüchte aufgrund ihres hohen Ballaststoffgehaltes schwer verdaulich.
  • Aus der asiatischen Küche ist bekannt, dass unreife Jackfrüchte geschält und als in Kokosmilch gekochtes Gemüse zubereitet werden. Die stärkehaltigen Jackfruchtsamen werden gekocht oder geröstet als Zusatz in Curry-Gerichten verwendet. Ihr Geschmack ähnelt dem von Esskastanien. Sie können gemahlen und das Mehl zum Backen verwendet werden. Für die Herstellung von Jackfrucht‑Chips werden die Früchte in unreifem Zustand geerntet, zerkleinert und an der Luft getrocknet.

Die Jackfrucht als Fleischersatz

Ein wesentlicher Grund für den zunehmenden Import der Jackfrüchte nach Europa liegt in der Verwendung des Fruchtfleisches als Fleischersatz. Das faserartige Fruchtfleisch eignet sich in Würfel oder Streifen geschnitten beispielsweise zum Braten, Grillen oder Dünsten. So zubereitet erinnern Farbe und Konsistenz an Hähnchenbrust, und der Geschmack wird als sehr mild und neutral beschrieben. Das gebratene Fruchtfleisch kann darüber hinaus in Curry- oder Wok-Gerichten verwendet werden. Im Vergleich zu Fleisch enthält die Jackfrucht nur sehr wenig Eiweiß (etwa vier Gewichtsprozent) und Kalorien (30-70 Kalorien pro 100 Gramm, je nach Reifegrad).

Verzehr nicht unproblematisch

Ist die Jackfrucht also eine neue Alternative zu Fleisch für einen immer größer werdenden Anteil an Vegetariern und Veganern in der Bevölkerung? Bei genauerer Betrachtung ist der Import der Jackfrüchte hinsichtlich des Klimaschutzes nicht ganz unbedenklich, da sie von der Ernte in Südostasien bis auf den Tisch der Verbraucher in Europa einen sehr langen Weg zurücklegen. Zudem ist es für den Anbau – je nach Umwelteinflüssen – unerlässlich, dass Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Das haben auch die Untersuchungen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) gezeigt.

Hessisches Landeslabor beanstandet Pestizidbelastung

Während die Untersuchungsergebnisse von fünf Jackfrucht-Proben aus Thailand in Bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel in 2018 unauffällig waren, mussten fünf Jackfrucht‑Proben von Sendungen aus Malaysia wegen überhöhter Pestizidgehalte als nicht verkehrsfähig beanstandet werden. In drei dieser Proben wurden Pflanzenschutzmittel in so hohen Mengen festgestellt, dass gesundheitliche Gefahren bei einem einmaligen Verzehr nicht mehr ausgeschlossen werden konnten und deshalb die Ergebnisse an das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) gemeldet wurden. In den verbleibenden zwei Proben wurden ebenfalls Pestizide weit oberhalb der zulässigen Höchstmengen festgestellt, so dass auch diese Sendungen als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt wurden und die Jackfrüchte somit nicht in den Handel gelangen durften.

Jackfrüchte aus Malaysia jetzt untersuchungspflichtig

Aufgrund dieser im LHL erhobenen Kontrolldaten sind seit dem 26. Juli 2019 Jackfrüchte aus Malaysia in den Anhang I der EU-Verordnung VO (EU) 669/2009 aufgenommen worden. Sie müssen somit beim Import in die EU zwingend untersucht werden. Anstelle der bisherigen Stichprobenkontrollen finden nun EU‑weit einheitliche Importkontrollen statt. Ganz gleich an welchem Flug- oder Seehafen der EU die Jackfrüchte aus Malaysia für den Import künftig angemeldet werden - bei jeder fünften Sendung findet eine Laboruntersuchung auf Pflanzenschutzmittel statt. Der Zoll gibt diese Sendungen erst frei, wenn der Laborbefund eine Pestizidbelastung unterhalb der gesetzlichen Höchstmengen ausweist. (ack)

Stand: August 2019

Hintergrund

Der Flughafen Frankfurt am Main ist als „First Point of Entry“ für seine zahlreichen Importe von exotischem Obst und Gemüse aus aller Welt bekannt. Seit mehr als zehn Jahren werden derartige Produkte aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der sogenannten „Flaschenhalskontrolle“ an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen am Flughafen (TGSH) kontrolliert. Am Flughafen eingeführte Waren aus vielen verschiedenen Herkunftsländern werden durch die Kontrollstelle am Flughafen („Flaschenhals“) auf ihre Verkehrsfähigkeit kontrolliert und anschließend im freien Warenverkehr deutschlandweit verteilt. Im Rahmen dieser Kontrollen werden stichprobenartig Proben entnommen und im Hessischen Landeslabor überwiegend auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Werden diese in einer Probe oberhalb der zulässigen Höchstmengen festgestellt, erfolgt eine risikoorientierte Probenahme für direkt nachfolgende Sendungen der gleichen Warenart aus demselben Herkunftsbetrieb. Im Idealfall enthält eine Probe keine oder nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln, und die Ware kann direkt in den Handel gelangen.