Korb mit Brennholz

Brennholz kaufen – Fehler vermeiden

Steigende Energiepreise bei Gas und Öl veranlassen immer mehr Menschen dazu sich einen Holzofen oder Kamin aufstellen zu lassen. Damit am Ende nicht die Umwelt oder der Nachbarschaftsfrieden leiden, gilt es einige Punkte zu beachten.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Heizformen Gas und Öl sind die Preise für Brennholz über die Jahre recht stabil geblieben. Viele Menschen verbinden mit einem Kamin- oder Ofenfeuer auch Behaglichkeit und Lebensqualität. Rund ein Drittel des jährlich in deutschen Wäldern gewonnenen Rohholzes steht aus Qualitätsgründen für eine energetische Verwendung zur Verfügung und kommt gar nicht erst in der Bau- oder Möbelindustrie zum Einsatz. Die Nutzung als regionaler Wärmelieferant bietet sich also an.

Zugelassenes Brennmaterial

Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht, welche Holzstoffe zum Einsatz kommen dürfen:

  • Naturbelassenes Stückholz, bekannt auch als Scheitholz
  • Gepresste Holzprodukte wie Holzbriketts oder Pellets

Nicht für den heimischen Ofen oder Kamin geeignet sind dagegen Hölzer mit anhaftenden Farben, Lacken oder Klebstoffen. Auch weiter verarbeitete Holzwerkstoffe wie beispielsweise Faser- oder Spanplatten gehören nicht in die Brennstelle. Dass Kunststoffe, Haushaltsabfälle oder sonstige brennbare Stoffe tabu sind, versteht sich von selbst.

Holzarten für Kamin und Ofen

Grundsätzlich kann zwischen Weich- und Hartholzarten unterschieden werden. Weichholzarten wie etwa Fichten- oder Kiefernholz verbrennen – durch ihren höheren Harzgehalt- sehr zügig mit heißer Flamme. Hartholzarten wie Buche oder Eiche halten die Flammen länger, werden dabei aber nicht so heiß wie Hölzer mit hohem Harzanteil. Weitere Hölzer, die in unseren Breiten gebräuchlich sind, wären Laubhölzer wie die Birke oder als weicheres Nadelholz die Tanne.

Festmeter, Schüttraummeter und Raummeter

Nicht so einfach sind beim Kauf die unterschiedlichen Maßeinheiten zu unterscheiden:

  • Festmeter: Die Verkaufsmenge entspricht einem Quader mit der Kantenlänge von einem Meter
  • Raummeter (Ster): Lose gestapeltes Holz in Würfelform mit einem Meter Kantenlänge
  • Schüttraummeter: Es wird ein Kubikmeter Holz lose aufgeschüttet

Am schwersten einzuschätzen ist natürlich die Form des Schüttraummeters. Wer erstmalig vor einem solchen Haufen Holz steht, kann nur schwer erkennen, welche Menge an Holz nun vor einem liegt. Daher sollte Holzkauf auch eine Vertrauenssache sein und die Wahl auf den regionalen Holzhandel fallen. Wer sich frühzeitig vor der Heizsaison mit dem Händler in Verbindung setz,t kann sich sein Brennholz liefern lassen. Beim Händler kann auch gleich in Erfahrung gebracht werden, woher das Holz stammt. Denn die Energiebilanz des Brennstoffs Holz ist auch von der Länge der Transportwege bis zur heimischen Brennstelle abhängig.

Bevor der Händler angesprochen wird, sollte noch die richtige Länge der Holzscheite ermittelt werden. Standardmaße sind 25 Zentimeter und 33 Zentimeter. Je nach Größe der Ofentür oder Kaminfläche sollte die Wahl getroffen werden. Wer erstmalig seine Brennstelle betreiben möchte, kann mit einem Scheit-Muster die Füllmöglichkeiten testen.

Holzqualität für schadstoffarme Verbrennung entscheidend

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Holz nur dann als Brennmaterial genutzt werden kann, wenn es den Feuchtegehalt von 25 Prozent unterschreitet. Damit dieser vor dem Verbrennen kontrolliert werden kann, bietet sich die Anschaffung eines kleinen Feuchtemessgerätes an. Die Geräte sind schon für einen erschwinglichen Betrag in Baumärkten vor Ort oder bei Onlineversendern zu erhalten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinem Schimmel- oder Schädlingsbefall des Holzes während der Lagerzeit kommt. Brennstoff, der entsprechend verunreinigt ist, muss aussortiert und über die graue Tonne für Restmüll entsorgt werden. (eck)

Tipp

Je älter ein Ofen, desto höher sind die Kohlenmonoxid- und Feinstaub-Emissionen. Deshalb dürfen veraltete Feuerstätten nicht mehr betrieben werden.

Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes. Auskünfte gibt auch der Bezirksschornsteinfeger.

Datum auf dem Typenschild (Baujahr) Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1994 oder Datum nicht mehr feststellbar Fristsetzung abgelaufen
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 31. Dezember 2024

Schlagworte zum Thema