Eine Schnecke kriecht auf einem Netzwerkkabel entlang

Höhe der Minderung bei zu geringer Breitbandleistung berechnen

Wer sein Geld zurückhaben möchte, weil sein Internetanschluss zu langsam ist, muss sich auf einige Hürden gefasst machen. Doch gibt es Hilfe im Netz

In der Branche der Internet-Provider ist dem neuen Telekommunikationsgesetz von Anfang an mit Widerstand begegnet worden. So sind mit den neu eingefügten Paragraphen die Verbraucherrechte deutlich gestärkt worden. Ist der Breitbandanschluss zu lahm, gibt es Geld zurück. Doch steht vor dem Nachlass noch die Aufgabe für den Anschlussinhaber nachzuweisen, dass die Verbindungsgeschwindigkeit auch wirklich von der vertraglich zugesicherten Leistung deutlich und auch längerfristig abweicht.

Erster Schritt: Messen und dokumentieren

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Angebot „BreitbandmessungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ ein Werkzeug den Verbrauchern zur Verfügung gestellt, dass es ihnen ermöglicht, nachweislich eine Minderleistung zu messen und zu dokumentieren. Das Tool gibt es als App für die gängigen Betriebssysteme und wird auch für das Handy angeboten. Die Messung selbst ist etwas aufwändiger doch erhält der Internetnutzer einen belastbaren Nachweis für die gemessene Minderleistung.

Zweiter Schritt: Minderung erfolgreich einfordern

Bisher waren die Nachlässe, welche die Provider ihren Kunden angeboten haben, wenig nachvollziehbar und von vielen Nutzern als zu niedrig empfunden. Die Breitbandmessung selbst stellt als Ergebnis nur die Unterschreitung der vertraglich zugesicherten Leistung fest. Wie hoch der Nachlass zu sein hat, berechneten die Provider bei Beschwerden selbst und ließen sich dabei nicht wirklich in die Karten schauen, wie sie auf den errechneten Betrag gekommen sind. An dieser Stelle hilft das Berechnungswerkzeug Öffnet sich in einem neuen Fensterder Verbraucherzentralen weiter. In dem Online-Fragebogen können die Betroffenen ihre Messergebnisse der Breitbandmessung eintragen und bekommen dann einen aus den Daten abgeleiteten Minderungsumfang errechnet. Dass dieser Betrag deutlich von den Ergebnissen der Provider abweichen kann, zeigt ein Beispiel, dass die Verbraucherzentrale nennen. Statt der von dem Angebot der Verbraucherzentralen errechneten Minderungsanspruchs von 13 Euro wollte der Provider seinem Kunden nur 2,50 Euro als Nachlass gewähren.

Dritter Schritt: Minderung oder Kündigung

Die Berechnungshilfe der Verbraucherzentralen bietet die Möglichkeit, dem Provider entweder einen konkreten Minderungsbetrag zu nennen oder diesem eine Frist zu stellen, bis wann er die vertragliche Leistung zu erbringen hat. Diese Frist zu setzen ist wichtig, denn reagiert der Provider nicht, kann der Vertrag vorzeitig vom Kunden gekündigt werden.

Wer möchte oder sich unsicher fühlt, kann bei den heimischen Verbraucherzentralen auch Rat und Tat bei der Durchsetzung seiner Ansprüche einholen.

Stand Juli 2022

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