© Kukota - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Pauschalreisende aufgepasst bei Insolvenz der Fluggesellschaft Nach einem Urteil des Amtsgerichts München ist ein Reiseveranstalter grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, wenn die von ihm beauftragte Fluggesellschaft in Insolvenz gerät.
© Splitov27 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Pauschalreisende aufgepasst bei einem Rail & Fly – Ticket Veranstalter haften für Verspätungen eines Zuges, wenn Reisende aufgrund der Werbeunterlagen den Eindruck erlangen müssen, dass es sich bei der Fahrt um eine Eigenleistung des Veranstalter handelt.
© Freeman777 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Passagiere aufgepasst bei Nichtantritt des Fluges Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, den Ticketpreis bei Buchung aufzuschlüsseln, so dass neben dem Endpreis auch der reine Flugpreis, Steuern, Gebühren und weitere Entgelte ausgewiesen werden.
© Splitov27 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Flug verpasst wegen überlanger Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle? Da geht was! Reisende können eine Entschädigung für die Kosten der Ersatztickets und eine zusätzliche Übernachtung erhalten, wenn sie infolge von Wartezeit an der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpasst haben.
© Ksandrphoto - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Flugreisende aufgepasst bei pauschalen Zuschlägen auf Ticketpreise! Nach einem Urteil ist es den Fluggesellschaften untersagt, erhebliche Strafzahlungen von ihren Kunden zu verlangen, wenn diese ihre Flüge nicht vollständig oder in der gebuchten Reihenfolge antreten.
© Zinkevych - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Käufer von Videospielen: Aufgepasst bei Vorbestellungen Nach einem Urteil muss vorbestellte Ware stornierbar sein. Das 14-tägige Widerrufsrecht muss auch dann gelten, wenn ein Videospiel bereits vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist.
© Alicephoto - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Schnäppchenjäger im Internet aufgepasst! Kaufgerät oder Mietgerät? Nach einem Urteil wird es dem Onlinehändler Turbado.eu untersagt Smartphones, Tablets und Konsolen im Internet anzubieten, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich nur um Mietgeräte handelt.
© Monsterstudio - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Vergleichsportalbesucher aufgepasst im Internet Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln darf die „test.net GmbH“ angegebene Produktvergleiche nicht als Tests ausgeben, wenn die bewerteten Produkte nicht einzeln getestet wurden.