© Hadiphotography494 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Urlauber aufgepasst bei einer Umbuchung Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs begründet die Umbuchung eines Teilflugs nicht automatisch einen Entschädigungsanspruch, wenn der Fluggast pünktlich am Zielflughafen ankommt.
© Kukota - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Pauschalreisende aufgepasst bei Insolvenz der Fluggesellschaft Nach einem Urteil des Amtsgerichts München ist ein Reiseveranstalter grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, wenn die von ihm beauftragte Fluggesellschaft in Insolvenz gerät.
© Splitov27 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Pauschalreisende aufgepasst bei einem Rail & Fly – Ticket Veranstalter haften für Verspätungen eines Zuges, wenn Reisende aufgrund der Werbeunterlagen den Eindruck erlangen müssen, dass es sich bei der Fahrt um eine Eigenleistung des Veranstalter handelt.
© Freeman777 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Passagiere aufgepasst bei Nichtantritt des Fluges Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, den Ticketpreis bei Buchung aufzuschlüsseln, so dass neben dem Endpreis auch der reine Flugpreis, Steuern, Gebühren und weitere Entgelte ausgewiesen werden.
© Splitov27 - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Flug verpasst wegen überlanger Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle? Da geht was! Reisende können eine Entschädigung für die Kosten der Ersatztickets und eine zusätzliche Übernachtung erhalten, wenn sie infolge von Wartezeit an der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpasst haben.
© Ksandrphoto - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Flugreisende aufgepasst bei pauschalen Zuschlägen auf Ticketpreise! Nach einem Urteil ist es den Fluggesellschaften untersagt, erhebliche Strafzahlungen von ihren Kunden zu verlangen, wenn diese ihre Flüge nicht vollständig oder in der gebuchten Reihenfolge antreten.
© Den-Belitsky - Freepik.com 01.09.2022 Ihr gutes Recht Flugreisende aufgepasst bei der Vorverlegung von Flügen! Ein Flug gilt auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Dies hat zur Folge, dass betroffenen Flugreisenden Entschädigung nach der EG-Fluggastrechteverordnung zusteht.
© Nuttawutnuy - Freepik.com 01.09.2022 Ihr gutes Recht Flugreisende aufgepasst bei Entschädigung und Firmentarifen! Einer Fluggesellschaft ist es nicht gestattet, Entschädigungszahlungen nach der EG-Flugastrechteverordnung zu verweigern, weil Reisende mit einem verbilligten Firmentarif reisen.